Panne mit dem Rollstuhl – was tun?

Servicepoint für Menschen mit Behinderungen, Flughafen Nizza
Servicepoint für Menschen mit Behinderungen, Flughafen Nizza

Foto: T. Hermann

Sei es ein platter Rollstuhl-Reifen, ein Defekt am Rahmen oder ein leerer bzw. defekter Rollstuhl-Akku: Eine Panne mit dem Rollstuhl ist ärgerlich. Immer. Sie kann aber auch gefährlich werden – beispielsweise für Rollstuhlfahrer, die bei Kälte mit ihrem Gefährt unterwegs sind oder beim Überqueren der Ampel auf der Straße liegenbleiben. Was tun also, wenn der Rollstuhl eine Panne hat und der Rollstuhlfahrer liegengeblieben ist? Mobilista.eu hat sich umgesehen und hat einige Antworten gefunden – doch vorab: ein Standardverfahren, wie sich liegengebliebene Rollstuhlfahrer verhalten sollen, gibt es zunächst nicht. Es hängt vom Einzelfall ab. Welche das sind und wie sich Rollstuhlfahrer, die liegengeblieben sind, aus ihrer misslichen Lage befreien können, darauf gibt es an der nachfolgenden Stelle einige Antworten.

Es ist der Albtraum jeden Rollstuhlfahrers, und fast jeder dürfte den einen oder anderen Fall kennen: der Rollstuhl hat eine Panne und fällt aus. Der plötzliche Mobilitätsverlust ist ein schwerer Einschnitt, und manches Sanitätshaus lässt sich mit der Reparatur dann noch reichlich Zeit, zumal auch nicht immer sämtliche Ersatzteile vorgehalten werden können. Richtig brenzlig kann es aber dann werden, wenn Rollstuhlfahrer im Freien liegenbleiben. Und das passiert nach Murphys Gesetzen regelmäßig dann, wenn das eigene Sanitätshaus bereits Feierabend hat. Es gilt also, die Vorgehensweise je nach Dringlichkeit und Situation anzupassen.

Rollstuhlpanne im Freien: ein Notfall

Wer bei Kälte, Schnee oder Regen im Freien liegenbleibt, hat ein ebenso großes Problem wie jemand, der mit dem Rollstuhl ausgerechnet auf der Straße eine Panne hat: es liegt eine akute Gefahr für Gesundheit und Leben vor. Die Vorgehensweise in so einem Notfall ist eindeutig, denn es muss schnell Hilfe her.

Maßnahmen

  • Ruhig bleiben und einen kühlen Kopf bewahren!
  • Eventuelle Passanten bitten, sich erst einmal aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zu helfen
  • Notruf absetzen: entweder an die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112), ruhig erklären, worum es geht, auf die akute Notlage hinweisen und um Hilfe bitten. Sowohl die Polizei als auch die Feuerwehr sind dafür zuständig, Menschen in akuten Notlagen zu helfen – daher wird auch bei einem Einsatz von Polizei oder Feuerwehr bei einer Rollstuhlpanne in so einer Situation keine Rechnung gestellt. Entweder, die Polizei oder Feuerwehr kommt direkt, oder sie organisiert schnellstmögliche Hilfe.

Rollstuhlpannen ohne direkte Bedrohung

Akut ist eine Panne mit dem Rollstuhl nicht immer höchst dramatisch. Wenn es etwas länger dauern kann, bieten sich verschiedene Möglichkeiten. Bei einem Rollstuhl, der Eigentum der Krankenkasse ist, ist grundsätzlich die Krankenkasse der erste Ansprechpartner für dringende Reparaturen. Bei einem Rollstuhl, der von einem Versorger geliefert wurde, ist dieses Sanitätshaus der Ansprechpartner. ADAC-Mitglieder können sich aber auch direkt von den gelben Engeln Hilfe anfordern – die allerdings meist auch ein wenig dauert, denn nach bisherigen Recherchen ist nicht jeder Pannenhelfer hierfür zuständig. Zudem gibt es in einigen Städten wie Berlin einen Rollstuhl-Pannennotdienst, der schnelle Hilfe verspricht.

Theorie und Praxis: der Ersatzrollstuhl während Reparaturen

In der Theorie haben Versicherte Anspruch auf adäquaten Ersatz ihres Hilfsmittels während der Reparaturen. In der Praxis sind viele Rollstühle allerdings individuell konfiguriert und können nicht einfach eben ersetzt werden. In jedem Fall muss das Sanitätshaus aber dafür sorgen, dass die Mobilität wenigstens mit einer Begleitperson weiter gewährleistet ist, und soll auch dafür Sorge tragen, dass die Reparaturdauer so gering wie möglich gehalten wird. In manchen Fällen scheitert das aber auch an der Ersatzteilbeschaffung beim Hersteller – so hat beispielsweise das schwedische Unternehmen Panthera in unserem Fall mehrmals mehrere Wochen gebraucht, um simple neue Vorderräder für den Rollstuhl zu liefern.

Fazit

Es muss jeweils situationsabhängig entschieden werden, wie bei einer Panne mit dem Rollstuhl vorzugehen ist. Ein platter Reifen am Rollstuhl ist in der Wohnung sicher kein Grund, den Notruf zu wählen – passiert das aber im Freien, kann daraus schnell eine Notsituation resultieren, die einen Anruf bei Polizei oder Feuerwehr rechtfertigen.  Wichtig ist, hier ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu verfallen.
Wünschenswert wäre aber in jedem Falle eine einheitliche Regelung innerhalb des Spitzenverbandes GKV mit einer 24 Stunden-Hotline, die im Ernstfall Hilfe vermittelt.

10 Kommentare
  1. Petra sagte:

    Mich würde interessieren, wo das festgelegt ist: “. In jedem Fall muss das Sanitätshaus aber dafür sorgen, dass die Mobilität wenigstens mit einer Begleitperson weiter gewährleistet ist, und soll auch dafür Sorge tragen, dass die Reparaturdauer so gering wie möglich gehalten wird.” Denn nur mit Gesetzestexten etc. kann ich aktiv werden und richtig einfordern.

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  2. RpdBerlin sagte:

    wir beschäftigen uns seit 15 Jahren mit diesem Problem. Wann war denn Dein Rolli zur Wartung in einer Fachwerkstatt? Äh…weiß nicht aber nun ist er kaput, Notdienst komme sofort und repariere möglich über Nacht, wenn du schon mal zu mir kommst bringe ein Brot mit und eine Kiste Wasser mit, was bezahlen soll ich das auch noch, ich bin doch Versichert. Diese Leute sollten bei Ihrer Versicherung anrufen und nicht beim Pannendienst. Hexen können wir auch nicht, dafür dauern Wunder etwas länger. Bitte mit einem platte Reifen nicht Feuerwehr und Polizei beschäftigen 2/3 aller Störungen sind hausgemacht, falsche Handhabung, schlechte Wartung, zu wenig Eigeninteresse, aber auch die Kostenträger machen es sich zu leicht. Bei Nachfragen, nach einem Rollstuhlpannendienst, Panne mit dem Rollstuhl, habe ich noch nie gehört, unsere Vertragspartner müssen einen 24 h Notdienst unterhalten, was hat ein Rollstuhlfahrer um 23:00 Uhr auf der Straße zu suchen. Alles Antworten die nicht unbedingt dazu beitragen, das man Verantwortung übernehmen will . Natürlich wäre ein Rollstuhlpannendienst für eine Region wünschenswert aber auch ein Pannendienst kann keine Batterien tauschen nur weil sie vorher nicht geladen wurden oder nach einer gewissen Betriebsdauer schlagartig keine Leistung mehr bringen.
    Der Rollstuhl sind Deine Beine? Füße waschen nicht vergessen.

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    • Nina sagte:

      “was hat ein Rollstuhlfahrer um 23:00 Uhr auf der Straße zu suchen.” … – Was haben andere Menschen um diese Zeit auf der Straße zu suchen? Ich nehme mal an dasselbe. Mit Freunden was trinken gewesen und am Heimweg z.B.? Ebenso wie auch Autos und Fahrräder Pannen haben können, können das Rollstühle auch. Manchmal übersieht man eben eine Glasscherbe am Boden, weil irgend ein Idiot eine Flasche zertrümmert hat und die da nun rumliegen und dann fährt man drüber und schon ist der Reifen kaputt. Wenn du mit dem Fuß umknickst, bist du dann auch selbst schuld oder wie? Und die Menschen, die ihre Autoschlüssel im Auto lassen und sich aussperren dürften demnach dann auch niemanden anrufen wenn sie um 1 in der früh irgendwo im nirgendwo stehen? Super, dann brauchen wir ja eh generell keinen Pannendienst mehr. So ein Blödsinn!!!

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    • Eva-Maria Häge sagte:

      Indem Moment wo der Rollstuhl liegen bleibt, ist ein Mensch in Notlage.Da ist es egal ob der E-Rolli zur Wartung war oder ob das Ding aufgheladen wurde. Ich finde diese Antwort sehr subjektiv. Auch wenn zwischen den Zeilen viel Frust zu hören ist, so sollte man im Notfall objektiv bleiben. Brille auf bei der Berufswahl.

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      • Rpd Berlin sagte:

        Hallo, ich bin bereit jedem Rollstuhlfahrer zu helfen, ich darf es aber nicht Rufe doch einmal die Feuerwehr oder die Polizei an und höre Dir desen Ausreden an. Leider helfen die dem Rollstuhlfahrer nicht weiter, weil es nicht ihre Aufgabe ist. Das Sanitätshaus ist bei einer Fallpauschale zuständig, aber da schmälert es den Gewinn.

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      • Rpd Berlin sagte:

        Mit Deiner Meinung bis Du leider ganz allein. Du pinkelst hie den falschen Baum an. Frage doch mal Deinen Kostenträger oder das Sanitätshaus ob ich Dir im Notfall helfen darf und ob sie auch die Kosten übernehmen? Die Kostenübernahme lasse Dir schriftlich geben

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        • Eva-Maria Häge sagte:

          Ganz bestimmt bin ich nicht mit meiner Meinung allein. Ordinär brauchen wir auch nicht zu werden.Ich möchte nicht in Berlin wohnen. Ich wohne in einer kleinen Kreisstadt in Niedersachsen. Wir haben hier etliche Behindertenwohnheime, betreutes Wohnen u nd Altenheime. Bei uns gehört der E-Rollifahrer zum Stadtbild. Als Altenpflegerin habe ich Erfahrung. Unsere “Jungs”, wenn sie denn liegen bleiben,werden vom Sanitätshaus und Nachts oder Sonntags von der Feuerwehr geholt. Sollte der Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt worden sein, steht sie in der Pflicht, auch die Kosten zu übernehmen, wenn es mal vorkommt und der Fahrer es nicht vorsätzlich verschuldet.
          (Siehe Sozialgesetzbuch) Aber was viele nicht wissen, ein Elektrorollstuhl wird nach der STVO als Kraftfahrzeug gesehen. Eine Haftpflichtversicherung wäre wünschenswert, denn ich kann gegen ein parkendes Auto fahren oder ähnliches. Wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme, dann muss ich die Bezahlen. In zweiter Linie greifen die Versicherungen. Wenn ich besoffen mit dem Ding fahre und die Polizei hält mich an, oder es passiert was, bekomme ich genauso Geldstrafe oder Punkte in Flensburg. Genauso kann das mit dem Fahrrad passieren. Aber das ist alles nicht das Thema.

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          • Rpd Berlin sagte:

            Hallo, der Hilfebedarf ist in Berlin bestimmt größer als in einer Kleinstadt, wo jeder jeden kennt. Die Feuerwehr hilft nur wenn es sich um eine Lebensbedrohenden Notfall handelt, das mag in einer Kleinstadt anders sein. Berlin hat ca 50000 Rollstuhlfahrer und jährlich ca.20000 Rollstuhlfahrer als Berlinbesucher. Mit dem falschen Baum anpinkeln, war den falschen zu beschuldigen. Das ist Berlin
            Ein Elektrorollstuhl ist kein Kraftfahrzeug sondern ein med. Hilfsmittel und muss, wenn er schneller als 6Kmh ist, versichert sein ( kleines Nummernschild ) Wenn der Nutzer eines Rollstuhl einen Schaden verursacht kommt er für den Schaden auf, wie jeder andere.Komme doch einmal ein Wochenende nach Berlin.

            Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

            Rpd.Berlin

          • Eva-Maria Häge sagte:

            Ich muss dir leider widersprechen. Googel mal. Unter Elektrorollstuhl und die STVO, da steht,dass selbst ein Elektrorollstuhl für die Wohnung, draussen gemutzt ein KFZ ist, auch wenn dieser nur 6km Std fährt. Das du mit diesem zwar in Fussgängerzohnen fahren kannst, aber Schritt-Tempo. Das ist glaube ich nur 2km Std. So sieht STVO das.

          • Rpd Berlin sagte:

            Hallo,
            komme für ein Wochenende nach Berlin
            Ich stelle Dir gern einen Elektrorollstuhl zur Verfügung um wie ein KFZ am Straßenverkehr teil zu nehmen. Hier werden die Häuser ab 20:00 h nicht mit in die Wohnung genommen, hier ist immer Straßenverkehr, viele Autos und wenig Straße. Das ist Berlin.
            Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
            Rpd.Berlin

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