Urlaub für pflegende Angehörige: Verhinderungspflege

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Euro-Münze mit Rettungsring
Euro-Münze mit Rettungsring

Foto: Dennis Skley/flickr.com (cc by-nd 2.0)

Wer Pflegegeld erhält (darunter fällt sogar Pflegestufe 0!) und zuhause von Angehörigen gepflegt wird, der kann Verhinderungspflege beantragen. Dabei handelt es sich um eine jährliche Ausfallzahlung, wenn pflegende Angehörige beispielsweise Urlaub nehmen und die Pflege anderweitig organisiert werden muss. Die Verhinderungspflege wurde im Jahr 2010 gerade einmal 34.000 Mal in Anspruch genommen – dem gegenüber stehen 1,6 Millionen pflegende Angehörige (Stand 2010). Höchste Zeit also, über diese wichtige Leistung aufzuklären!

Die Verhinderungspflege. Sie gehört zu jenen Leistungen der Pflegekasse, die kaum jemand in Anspruch nimmt – weil kaum jemand darüber informiert ist. Diesen Vorwurf muss man auch sehr deutlich an die Erbringer der für Pflegegeld vorgeschriebenen und meist eher lästigen regelmäßigen Pflegebesuche richten: ihre Aufgabe wäre es, genau über solche Umstände zu beraten, damit der halbjährliche (bei Pflegestufe 3 sogar vierteljährliche) Beratungseinsatz nicht nur zur lästigen Pflicht bei einem Tässchen Kaffee verkommt.

Was ist Verhinderungspflege?

Ist ein pflegender Angehöriger beispielsweise durch Urlaub verhindert, kommt die Pflegekasse für Ersatzpflege auf – längstens für vier Kalenderwochen pro Jahr. Die Höhe der Verhinderungspflege hängt nicht von der Pflegestufe ab, sondern nur davon, durch wen die Ersatzpflege erbracht wird. Wird der pflegende Angehörige durch eine Sozialstation oder eine Person erbracht, die nicht bis zum 2. Grad mit dem zu Pflegenden verwandt oder verschwägert ist und nicht im selben Haushalt lebt, beträgt die Verhinderungspflege maximal 1.550 Euro pro Jahr, wird die Pflege durch einen Angehörigen oder eine Person im selben Haushalt erbracht, liegt die Höhe der Verhinderungspflege maximal bei der Höhe des jeweiligen Pflegegeldes.

Wie wird Verhinderungspflege beantragt?

Die zuständige Pflegekasse (Ansprechpartner siehe Bescheide über Pflegegeld oder sonstige Korrespondenz in Zusammenhang mit dem Pflegegeld, beispielsweise die Erinnerung an den nötigen Beratungseinsatz) erhält eine Information, dass der pflegende Angehörige nicht zur Verfügung steht. Im Antrag muss erklärt werden, wer die Ersatzpflege übernimmt, ob diejenige Person mit dem zu Pflegenden verwandt ist, und wie hoch die vereinbarten Kosten liegen. Bei den meisten Kassen wird kurze Zeit später ein Bescheid ausgestellt und das Geld überwiesen.

Praxisbeispiel

Petra M. mit Pflegestufe 2 wird zuhause von ihrem Freund, Horst K., gepflegt, der mit ihr im selben Haushalt lebt. Horst K. möchte für vier Wochen Urlaub machen. Petra M. schreibt an ihre Pflegekasse, dass Horst K. vom 1. bis zum 30. September als Pflegeperson nicht zur Verfügung steht. Ihr Bekannter und Nachbar, Joachim C., übernimmt solange für 1.550 Euro die Pflege. Petra M., Horst K. und Joachim C. unterschreiben, und der Antrag geht zur Pflegekasse. Kurze Zeit später sollte Petra M. einen Bescheid im Briefkasten und eine Gutschrift in Höhe von 1.550 Euro auf ihrem Kontoauszug vorfinden.

Fazit

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige geldwerte Leistung, die viel zu selten in Anspruch genommen wird – bis heute. Kaum ein Empfänger von Pflegegeld ist sich darüber im Klaren, wie hoch seine Ansprüche eigentlich wären. Und gerade pflegende Angehörige werden nur in den seltensten Fällen umfassend aufgeklärt, welche Möglichkeiten es eigentlich gibt, um die Pflege zuhause zu erleichtern – und davon auch einfach einmal Urlaub zu machen.

Wie sind eure Erfahrungen? Habt ihr schon einmal Verhinderungspflege beantragt und erhalten? Gab es Schwierigkeiten? Oder hört ihr davon heute zum ersten Mal?

2 Kommentare
  1. Gerhard Kreuter sagte:

    Mein Pflegedienst hat mich gleich zu Anfang auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege hingewiesen und meine Pflegeperson und ich nehmen seit dem dieses Angebot wahr. Mal nehme ich die Hilfe eines Bekannten in Anspruch, mal nehme ich den Pflegedienst in Anspruch. Hat bisher immer gut geklappt. Einzig bei der Verhinderungspflege durch einen Bekannten stellte sich die DAK zunächst quer bei der vollen Zahlung.
    Das die Verhinderungspflge sowenig in Anspruch genommen wird, verwundert mich.
    Gibt es doch unter den Pflegediensten auch sehr schwarze Schafe, die diese Leistungen pauschal einmal im Jahr bei der Pflegekasse geltend machen, ohne eine Leistung erbracht zu haben.

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  2. Evdoxia Tsapanidou sagte:

    In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf das einzigartige nicht-kommerzielle Projekt „PflegeUrlaub auf Rhodos“ aufmerksam machen. Hier sollen Menschen, die eine ihnen nahestehende Person pflegen, Unterstützung und Entlastung ohne „schlechtes Gewissen“ geboten werden – mit gemeinsamen schönen Stunden im angenehmen Klima und mit bester Pflegequalität eines zertifizierten deutschen Pflegdienstes. Das Projekt entstand in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Griechischen Versammlung, dem Bundesministerium für Gesundheit sowie der Kommune Rhodos, der Provinz Südägäis und weiteren zahlreichen Partnern. Es werden dreiwöchige PflegeUrlaube für „Pflegende Angehörige zusammen mit ihren Zupflegenden“ für eine einzigartige Erholung mit Pflege und Betreuung sowie einem entsprechendem Rahmen-Programm mit Ausflügen und Veranstaltungen auf Rhodos angeboten.
    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Preise erst auf Anfrage nennen können, wenn wir wissen, welche Bedarfe für Sie speziell erforderlich sind. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Pflegeversicherung bis zu 1.550 EUR für Verhinderungspflege geltend zu machen. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Alle weitere Informationen unter http://www.PflegeUrlaub-Rhodos.eu oder der Info-Telefonnummer 0049 (0) 711-60 17 60 88.

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