Stromkosten-Erstattung für Hilfsmittel – Musterschreiben
Bereits vor einiger Zeit hat Mobilista.eu erklärt, inwieweit Krankenkassen auch die Kosten für Strom, der für verordnete Hilfsmittel wie Rollstuhl (Elektro-Rollstuhl oder Hilfsantrieb wie E-Motion), Beatmung, Absaugung, Inhalator und dergleichen übernehmen. Gerade ist nun bei uns der Bescheid der Krankenkasse ins Haus geflattert – mit einer Erstattungssumme, die sich sehen lassen kann. Wir zeigen, in welchen einfachen Schritten die Stromkostenerstattung bei der Krankenkasse beantragt wird und wie es weitergeht.
In einem Grundlagenartikel hatte Mobilista.eu erklärt, wie sich Menschen, die vom Arzt verordnete elektrisch betriebene Hilfsmittel besitzen, die Stromkosten erstatten lassen können – siehe Stromkosten von der Krankenkasse für Rollstuhl, Beatmung und Co.. Dieser Artikel stammte wie alle Mobilista-Artikel aus unserer persönlichen Lebenserfahrung – und dass sich die Recherchen und die Beantragung gelohnt haben, wurde uns nicht nur dadurch bewiesen, dass dieser Artikel weit verbreitet wurde und bis heute täglich einige Male aufgerufen wird. Auch wir selbst haben nun davon profitiert – heute flatterte uns ein Schreiben von der Krankenkasse ins Haus. Der Inhalt: die Erstattung der Stromkosten für unsere Hilfsmittel. Da die Stromkosten bei Erstbeantragung rückwirkend um bis zu drei Jahre erstattet werden und die Techniker Krankenkasse pauschal pro Gerät und Monat drei Euro erstattet, kam hierbei eine sehenswerte Summe zusammen:
Daher veröffentlichen wir an dieser Stelle einen Mustertext zur Beantragung der Stromkostenerstattung bei der jeweiligen Krankenkasse – zusätzlich zu Name, Anschrift und Telefonnummer empfiehlt es sich noch, Versichertennummer und Geburtsdatum anzugeben, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Im Antrag sollten alle Geräte möglichst mit allgemeiner Bezeichnung, Modellname und Zeitpunkt der Verordnung aufgelistet werden – beispielsweise “Hilfsantrieb Rollstuhl Alber E-Motion – seit 2001”.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Ansicht des BSG sind auch Stromkosten für Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB V durch die Krankenkasse erstattungsfähig.
Ich beantrage daher die Erstattung von Stromkosten rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt für die folgenden verordneten elektrisch betriebenen Hilfsmittel:
(Hier die verordneten Hilfsmittel auflisten)
Die Erstattung bitte ich auf folgendes bekanntes Bankkonto zu überweisen:
(Bankverbindung – idealerweise die, welche der KK bereits bekannt ist)
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Dieses Schreiben wird künftig in jedem Dezember bei unserer Krankenkasse eingehen – denn Stromkosten werden immer zu Beginn des neuen Jahres rückwirkend für das vergangene Jahr erstattet.
Zum Abschluss ein persönlicher Hinweis: Wir haben bewusst auch Hilfsmittel aufgeführt, die seltener gebraucht werden, da die Stromkostenpauschale der TK in unserem Fall nicht jedem Gerät gerecht wird. So konnte ein Ausgleich zwischen Geräten, deren Stromkosten höher als die Pauschale liegen und denen, für die weniger Strom aufgewandt werden muss, geschaffen werden. Dabei haben wir darauf verzichtet, das System auszureizen und selbst Kleinstgeräte, für die lediglich normale AA-Akkus geladen werden müssen, aufzulisten – die Gefahr, dass die Krankenkassen auf die gezielte Ausnutzung des Systems mit künftig schärferen Prüfungen und dergleichen reagieren, ist uns zu groß und wäre wohl in niemands Interesse. Insgesamt entspricht die Erstattung relativ genau unseren aufgebrachten Stromkosten – nicht mehr und nicht weniger wollten wir erreichen.
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Diesen Artikel kann man gar nicht genug vervielfältigen. Ich habe im vergangenen Jahr, nachdem ich hier nochmal darauf gestoßen bin, die Kostenbeteiligung für ein Bett beantragt. Mit Hinweis auf das entsprechende Urteil und den Bericht erstattete mir problemlos 36 Euro pro Jahr und dass nachdem man es im Jahr davor noch eine Kostenbeteiligung abgelehnt hatte.
Da kann ich nur zustimmen Ich bekomme von meiner Krankenkasse jährlich nach dem ich meine Stromkosten Abrechnung als Kopie mit einem formlosen Antag mit schicke ca 58 € für das Abnoe Gerät mit Wamluft Befeuchter erstattet