Auto behindertengerecht umbauen – wer übernimmt die Kosten?

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Rollstuhltransporter auf der REHACARE
Rollstuhltransporter auf der REHACARE

Foto: REHACARE/flickr.com (cc by-nd 2.0)

Im Mobilitätszeitalter sollten Reisen auch für Menschen mit Behinderungen eigentlich kein Problem mehr sein. Dazu gehören auch behindertengerechte Fahrzeug-Umbauten – doch hier gibt es noch einige Hürden zu überwinden. Wer bezahlt dafür, wenn ein Auto behindertengerecht umgerüstet werden soll, welche Zuschüsse gibt es, und wer kommt eigentlich in den Genuss solcher Förderungen? Hier die Grundlagen der Kostenübernahme für behindertengerechte Fahrzeuge.

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe. Aus diesem Grundsatz leitet sich auch ein Recht auf Mobilität ab. So fahren Menschen mit Behinderungen, wenn sie die Kriterien erfüllen, kostenlos im ÖPNV, haben gewisse Sonderstellungen beim Reisen mit Flugzeug oder bei Reisen mit der Bahn. Ein wenig anders sieht es aus, wenn es um den behindertengerechten Umbau von Autos geht. Hier gibt es Förderungen, sofern das Auto benötigt wird, um eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehört im übrigen auch die berufliche Qualifikation – auch Schüler, Azubis und Studenten haben unter Umständen Anspruch auf ein behindertengerecht umgebautes Auto.

Grundsatz ist: die Kosten für ein behindertengerecht umgebautes Auto werden nur dann erstattet, wenn es keine zumutbare andere Möglichkeit gibt, den Arbeitsplatz (oder Kunden) zu erreichen. Dies sind immer Einzelfallentscheidungen durch den jeweils zuständigen Kostenträger. Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist die KfzHV – die Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation – es geht also klar nur um berufliche Eingliederung. Es darf bei Antragsstellung noch kein PKW vorhanden sein, und das Fahrzeug muss auf den Antragssteller selbst zugelassen werden – dafür gibt es dann übrigens eine Steuerbefreiung. Aber Vorsicht, hier gibt es eine Stolperfalle: Menschen mit Behinderungen, welche die KFZ-Steuerbefreiung in Anspruch nehmen, verlieren gleichzeitig ihren Anspruch auf eine Wertmarke für den ÖPNV und die Bahn! Es lohnt sich also, nachzurechnen, ob der geldwerte Vorteil der Wertmarke nicht höher ist als die fällige KFZ-Steuer.

Umgebaut werden in der Regel nur Neuwagen – denn die Kosten für einen Umbau sind je nach notwendigen Maßnahmen nicht unerheblich und können wirtschaftlich daher nicht für ältere Fahrzeuge erstattet werden. Gebrauchtwagen können gefördert werden, wenn ihr Wert noch mindestens 50 Prozent des Neuwertes beträgt. Dafür gibt es allerdings einige KFZ-Hersteller, die Menschen mit Behinderungen Sonderrabatte beim Kauf eines Neuwagens von bis zu 20% gegenüber dem Listenpreis einräumen, hinzu kommen staatliche Zuschüsse von maximal 9.500 Euro. Die Höhe der Förderung errechnet sich tabellarisch nach dem Nettoeinkommen des Antragsstellers – wer maximal 40 Prozent der aktuellen Bezugsgröße nach §18 Abs. 1 SGB IV verdient (derzeit monatlich 2.695 EUR West/ 2.275 EUR Ost, Stand 1.1.2013), erhält 100 Prozent der Förderung, bei 75 Prozent der Bezugsgröße beträgt die Förderung gerade noch 16 Prozent. Die gesamte Tabelle findet sich in §6 Abs. 1 KfzHV, weiter oben verlinkt.

Die Kosten für notwendige Umbauten selbst hingegen werden von den Kostenträgern vollständig übernommen – unabhängig vom Einkommen des Antragsstellers. Darunter fallen je nach Anforderung, die von einem Gutachter im Rahmen der Fahrschule festgelegt werden, Einrichtungen wie Gasring, Umbau der Steuerung, Haltevorrichtungen, Sitze oder auch Rollstuhl-Lifter zum Verladen des Rollstuhls im Fahrzeug.

Welcher Kostenträger für wen?

Wer weniger als 15 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat oder noch in Ausbildung ist, für den ist die Agentur für Arbeit der Ansprechpartner für KFZ-Hilfe. Wer nach 15 Jahren Rentenbeiträgen seinen Rentenanspruch sichergestellt hat, stellt den Antrag hingegen bei der Rentenversicherung. Studenten können beim Sozialamt Förderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten.

Eine Ausnahme stellen mit Behinderungen dar, deren Behinderung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist: hier ist die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft die richtige Anlaufstelle, um ein behindertengerecht umgebautes Auto zu finanzieren.

Im Einzelfall kann es sich auch lohnen, einen Antrag zu stellen, auch wenn nicht alle Kriterien vollständig erfüllt sind. Denn über die vorgesehene Härtefallregelung sind Ausnahmen abweichend von den Kriterien möglich. Mit Rat und Tat stehen hier erfahrungsgemäß auch die Fahrzeugumrüster selbst zur Seite – inzwischen haben sich einige Unternehmen in Deutschland auf den behindertengerechten Umbau von Autos spezialisiert und sorgen so für mehr Mobilität.

Habt ihr die Antragsprozedur bereits hinter euch? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

7 Kommentare
  1. Rolling Robo sagte:

    In der Kraftfahrzeughilfeverordnung steht wörtlich: “… zur Teilhabe an der Gemeinschaft, insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben …”
    Nur hören die meisten Sachbearbeiter bei dem Wort Arbeitsleben auf zu lesen.
    Ganz bitter ist das für die Eltern behinderter Kinder, die als selbst nicht behinderte die Förderung verweigert bekommen. Selbst die UN- Behindertenrechtskonvention prallt an den Betonschädeln ab.

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  2. Heinrich Buschmann sagte:

    Mobilität ist ein bedeutsamer Faktor im Leben eines Menschen mit Behinderung!!
    Sie muss bedingungslos ermöglicht werden – jede Einschränkung im Bereich der Mobilität bedeutet eine Verschlechterung der Lebensqualität!!
    Die Förderung darf mit keiner Bedingung verknüpft werden. Ebenso darf es keine Begrenzung der Nutzung geben – max. der Eigenanteil darf hier eine Grenze setzen.
    Der Mensch mit Behinderung muss das uneingeschränkte Wahlrecht eingeräumt werden. Wer mit dem ÖPNV zurecht kommt – Okay, wer den Fahrdienst bevorzugt – Okay, aber ebenso muss die Förderung der individuellen Mobilität durch ein behindertengerechtes Fahrzeug möglich sein.
    Mfg
    Heinrich Buschmann

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    • heiner sagte:

      Hallo, ich bin 30, von geburt an schwerbehindert, pflegebedürftig und seit 2013 eu frührentner.
      Ich habe keine hilfe finanzielle hilfe für den fürhrerschein, noch hilfe beim kauf eines kfz, noch bei dem entsprechenden umbau bekommen.
      Jetzt habe ich gerade die krankenkasse angerufen. frage: kostenübernahme für den kfz umbau. Das gespräch war nach 5 minuten beendet, mit verweis an das integrationsamt.

      Wenn mir jemand ernsthaft helfen kann, ich bin jeder hilfe dankbar! m.hauser0411@gmx.de

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  3. Leo Eberle sagte:

    Diese Zahlen sind ja alle ganz schön, aber in der Wirklichkeit sieht es leider ganz anders aus.
    Da die sachbearbeiter ja nur auf den Teil mt …Arbeitsleben… hören.
    Die Gesundheit wird dabei nicht beachtet, sowie das der jeweilige Betroffene sein gesamtes soziales Umfeld verlieren könnte und schließlich von der Gesellschaft vom Leben nicht mehr mitbekommt und sich einschließt.
    Das ist eine traurige Wahrheit, die endlich ein Ende haben muss.

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    • Klaus sagte:

      Wenn Sie auf das Recht bestehen gleichgestellt zu werden mit der übrigen Gesellschaft , dann ist das schnell erklärt , haben in unserer Gesellschaft nur Menschen die arbeiten das recht Autos zu kaufen bzw zu nutzen ? Nein , jeder der möchte , oder Lust dazu verspürt darf dies tun. Er braucht lediglich Geld dafür . Dazu muss man auch nicht unbedingt arbeiten , es gibt auch Menschen die es nur ausgeben .
      In der Regel muss das ein gesunder Mensch und tut es gerne für sein Auto arbeiten . Aber wer keines bekommt weil er behindert ist , nichts dafür verdienen kann , und lediglich Spaß oder teilhabe am leben hat wie einkaufen zb. Der ist beleidigt bzw Diskriminiert worden .
      Ich möchte wissen wer ihm das ins Gesicht sagt .
      Ich helfe meine Nachbar regelmäßig und es hat noch keiner gewagt etwas nicht zu genehmigen .
      Ich bin gern privozierend und Begründung IST immer die gleiche ,
      Mein Nachbar hat genug Rente um zu leben und würde sein Geld auch gern ausgeben , Rente bekommt er ja weil er mal gearbeitet hat .
      Seinen Teil zu dieser Gesellschaft dürfte er also gelistet haben .
      Er hat leider das Problem das er nur mit Assistent , umbauten und all diese Zeug noch überall hi kommt .
      Er geht gern ins Bordell weil er genauso Spaß hat wie alle Rentner ,
      Er fühlt sich aber sehr benachteiligt , wenn man ihm erklärt , das er zum erreichen des Bordells kein Auto bekommt . Er will nicht das er dort hingebracht wird , kauft vorher , wie andere Menschen auch gern ein , um sich danach ne Pizza zu backen , er macht das was er will ,
      Und dafür muss man ihn gleichstellen , er muss niemand bitten oder fragen wo er sein Geld ausgeben darf , das wäre diskriminierend , er will
      Es , und so sei es .
      Ihm zu erklären er muss auf ein schönes Rentner leben verzichten obwohl er Geld und zeit besitzt wäre wohl der Hammer .
      Er bereichert sich nicht an seinem Autoumbau , er ist leider notwendig um zu fahren , das ist schlimm das er das braucht .
      Aber schön , das er wenn er darüber hinwegsieht , das er trotzdem sein Auto benutzen kann .
      Dazu sind diese Gesetze da , er hat keinen Cent mehr für den Puff wie ein anderer Rentner, aber er ist frei .
      Und schämen muss er sich vor niemandem .
      Gruß kl

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      • Anke sagte:

        Hallo, ich bin Mutter von 4 erwachsenen Söhnen, werde demnächst 61 Jahre alt, habe vorher gearbeitet und jetzt leider seit einiger Zeit Hartz IV Empfängerin….. habe einen Führerschein, aber kann mein Auto nicht mehr nutzen, da ich die Kupplung nicht mehr treten kann. GdB 60 % G , an wen könnte ich mich wenden um Unterstützung zu bekommen, da ich teilweise 14 Tage alleine in meiner Bude sitze ohne raus zu können…………. wohne im 2. Stock also alles ziemlich schwierig, vor allen Dingen, wenn man keine Kraft mehr hat alleine zu kämpfen…… für einen Tipp wäre ich sehr dankbar ………….. LG

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