Schwerbehindertenausweis in ÖPNV und Bahn – Rechte und Leistungen

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Bus mit ausgeklappter Rollstuhlrampe
Bus mit ausgeklappter Rollstuhlrampe

Foto: kecko/flickr.com (cc by 2.0)

Wer einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann unter Umständen kostenlos reisen. Allerdings gelten hier zahlreiche unterschiedliche Regelungen. Beinahe allen gemein ist eines: kostenlose Fahrten und andere Vergünstigungen für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises gibt es nur mit einer gültigen Wertmarke, die vom zuständigen Versorgungsamt ausgestellt wird. Ein Überblick.

Voraussetzungen

Beiblatt SBAEine Wertmarke erhalten Menschen, die einen gültigen Schwerbehindertenausweisen mit einem der Merkmalen G, aG, Gl, Bl, B oder H besitzen. Der GdB muss dabei mindestens 50% betragen. Einzureichen ist ein Antrag beim für den Wohnort zuständigen Versorgungsamt inklusive des Schwerbehindertenausweises. Die Wertmarke ist jeweils ein Jahr gültig.

Kosten

Die Wertmarke gibt es für einige Personengruppen kostenlos, für andere wird eine Eigenbeteiligung von 36 Euro pro Halbjahr oder 72 Euro pro Jahr erhoben.
Bezugsberechtigt für ein kostenloses Beiblatt mit Wertmarke sind Menschen, die eines der folgenden Merkmale erfüllen:

  • Merkzeichen “Bl” oder “H”
  • Bezug von ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung
  • Laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ((§§27a und 27d BVG)
  • Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten
  • Asylbewerber mit Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Vergünstigungen

Wer einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke besitzt, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Kostenlose Fahrten im ÖPNV – Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen und die Regionalzüge der Deutschen Bahn sowie von Privatbahnen (RB, RE, IRE – beinahe alle Bahnen ausgenommen dem Fernverkehr, erkennbar an Zügen wie IC, ICE, EC, CNL)
  • Wichtig: Das frühere Streckenverzeichnis für die Deutsche Bahn entfällt seit 2012. Inzwischen gilt die kostenlose Beförderung auf sämtlichen Regionallinien der Deutschen Bahn und der Privatbahnen, unabhängig vom Wohnort des Inhabers der Wertmarke und unabhängig von Verkehrsverbünden!
  • Kostenlose Beförderung von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Gehstützen, Rollatoren, Behindertenfahrräder)
  • Kostenlose Mitnahme eines großen Hundes bei Vorliegen des Merkzeichens “B” oder “Bl” und gültiger Wertmarke
  • Erwerb der BahnCard 50 oder 25 zum halben Preis, wenn ein GdB von über 70% im Schwerbehindertenausweis attestiert ist

Leistungen, die unabhängig vom Besitz einer gültigen Wertmarke sind

  • Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV und im Fernverkehr, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkmal “B” vermerkt ist
  • Kostenlose Sitzplatzreservierung von bis zu zwei Sitzplätzen, wenn eines der Merkmale “B” oder “Bl” vorliegt und der Einstiegsort in Deutschland liegt

Vergünstigungen bei Flugreisen

Eine eher schlechte Nachricht gibt es für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen, die per Flugzeug verreisen möchten: es gibt nahezu keine Fluggesellschaft, die Schwerbehinderten Vergünstigungen anbietet. Lediglich AirBerlin bietet auf innerdeutschen Flügen die kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson an, allerdings sind dennoch Gebühren für Flughäfen etc. zu entrichten. Die Ersparnis hält sich so deutlich in Grenzen.
Lediglich die Sitzplatzreservierung ist bei den meisten Airlines kostenfrei.

Lage bei Reisen mit ausländischen Bahnen

Bahn-Vergünstigungen im Ausland mit deutschem Schwerbehindertenausweis

Praxislinks

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