Fliegen mit Rollstuhl oder anderen Behinderungen

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Flugzeug im Landeanflug

5742228592_2cd212fbcb_b-1Mobilität. Damit werben alle Dienstleister im Personenverkehr. Sei es die Deutsche Bahn, oder seien es Airlines (Fluggesellschaften): sie alle haben sich Mobilität zum zentralen Geschäftsfeld gemacht. Mit Rollstuhl, Gehbehinderungen, mit Behinderungen im Bereich Sehen oder Hören wird Mobilität aber schnell weniger selbstverständlich. Bereits vor einiger Zeit hatte ich unsere Erfahrungen zu Reisen im Rollstuhl mit der Bahn berichtet und einige Praxistipps gegeben, in diesem Beitrag möchte ich auf die Besonderheiten beim Reisen mit dem Flugzeug und Rollstuhl und/oder anderen Behinderungen eingehen.

Rechtliche Grundlagen beim Fliegen mit Behinderung

Flugreisen sind mit Rollstuhl ebenso wie mit Behinderungen aller Art eine Ecke komplizierter. Das liegt insbesondere daran, dass es keine einheitliche Gesetzgebung oder Regulierung gibt und die Airlines zudem sehr viel Auslegungsspielraum haben. In der EU gilt derzeit das Dokument Nummer 1107/2006 mit dem Titel “Guidelines to improve and facilitate the application of Regulation”, das den Fluggesellschaften gewisse Verfahrensweisen zum Umgang mit Behinderten (PRM, People with Reduced Mobility), Schwangeren, Kindern und Senioren nahelegt. Nur wenige Passagen daraus sind klar definiert, was inzwischen auch die Internationale Flug-Transport-Vereinigung IATA (International Air Transport Association) moniert.

Was aber ganz klar und deutlich definiert ist und worauf sich Flugpassagiere jederzeit berufen können:
Airlines dürfen Behinderte nicht abweisen!
Dies ergibt sich aus folgendem Artikel (Verordnungstext siehe Links):

Artikel 3
Beförderungspflicht
Ein Luftfahrtunternehmen, sein Erfüllungsgehilfe oder ein Reiseunternehmen darf sich nicht aus Gründen der Behinderung oder der eingeschränkten Mobilität des Fluggastes weigern,
a) eine Buchung für einen Flug ab oder zu einem unter diese Verordnung fallenden Flughafen zu akzeptieren;
b) einen behinderten Menschen oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität auf einem solchen Flughafen an Bord zu nehmen, sofern die betreffende Person über einen gültigen Flugschein und eine gültige Buchung verfügt.

Art. 4 regelt wenige Ausnahmefälle, nämlich den Fall, dass der Transport eines Fluggastes die Sicherheit an Bord gefährden würde oder den zweiten Fall, dass der Fluggast schlichtweg aufgrund seiner Körperfülle nicht an Bord gehen kann, weil er nicht durch die Türen passt. In allen anderen Fällen darf die Airline dem Fluggast nicht die Beförderung verweigern! Selbiges gilt für den Begleiter: alle Airlines setzen für Personen mit Beeinträchtigungen in der Mobilität (PRM, also Behinderte mit schwerer Gehbehinderung, Rollstuhl, Blinde etc., die sich nicht ohne Hilfe allein an Bord bewegen können) eine Begleitperson voraus. In der Praxis sieht das leider anders aus: immer wieder berichten Menschen, dass sie aufgrund ihrer Behinderung nicht befördert wurden, obwohl sie ein gültiges Flugticket besaßen. Das ist absolut unzulässig und wurde just von der EU ausdrücklich gerügt!

Das zweite Problem: das Papier von der EU ist zu ungenau. Es lässt erheblichen Interpretationsspielraum, der von vielen Ländern und Airlines auch reichlich ausgenutzt wird. Auch deshalb drängt die IATA auf eine einheitliche Gesetzgebung mit klaren Richtlinien.

Fliegen mit Behinderung – die Praxis

Soweit zum Rechtlichen. Praktisch sieht es so aus, dass Behinderte gut daran tun, sich wenigstens eine Woche vor dem geplanten oder bereits gebuchten Abflug mit der Airline in Verbindung zu setzen und ihr mitzuteilen, dass sie zur Gruppe der PRM gehören. Denn auch am Flughafen kann mitunter je nach Airport und Management ein wenig Vorbereitung notwendig sein – selbst das Handling des Rollstuhls unterscheidet sich je nach Airport. Während wir in den meisten internationalen Airports und auch in Hamburg-Fuhlsbüttel immer mit dem Rollstuhl direkt an die Kabine heranfahren konnten und der Rollstuhl anschließend von einem Verlademitarbeiter in den Laderaum verbracht wurde, mussten wir den Rollstuhl in Berlin-Schönefeld bereits am Check-In gegen einen flughafeneigenen Rollstuhl austauschen. Zudem werden Flugzeuge, die ein Boarding oder Unboarding von Menschen mit Behinderung angemeldet haben, meist über den Finger, also ebenerdig über die schwenkbare Brücke geboardet und nicht auf einer Außenposition geparkt, die nur über Shuttlebusse zugänglich ist. Es ist also schon im eigenen Interesse, sich vorher bemerkbar zu machen und möglichst auch zusätzliches Handgepäck (medizinisches Gerät sollte nach Möglichkeit NIE als Gepäck aufgegeben werden, da sowohl versicherungsrechtlich als auch organisatorisch bei Schäden Probleme auftreten können!) vorher angemeldet werden.

Negative Erfahrungen haben wir persönlich noch mit keiner deutschen Airline gemacht, egal ob TUIfly, Air Berlin, Condor oder auch EasyJet. Insofern können wir hier keine Empfehlung aussprechen – mit einer Ausnahme, nämlich dem Kostenfaktor.

Vergünstigungen für Schwerbehinderte und Begleiter bei Flügen

Wer vom Nachteilsausgleich im ÖPNV und der Bahn verwöhnt ist, wird hier enttäuscht: in aller Regel gibt es kaum Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen bei Airlines. Lediglich die Sitzplatzreservierung ist bei den meisten Airlines kostenlos. Und ganz wichtig: der Rollstuhl zählt nicht als Gepäck! Der Transport des Rollstuhls im Flugzeug darf weder berechnet werden noch auf die vertragliche Menge an Freigepäck angerechnet werden.
Positiv hervorzuheben ist hier einzig AirBerlin: Begleitpersonen von Passagieren mit Schwerbehindertenausweis und eingetragenem Merkzeichen “B” (oder vergleichbar) zahlen bei airberlin auf innerdeutschen Flügen nur die Steuern und Gebühren sowie die Service Charge.
AirBerlin ist damit nach meinem Kenntnisstand die einzige Airline in Deutschland, die wenigstens auf Inlandsflügen Begleiter kostenlos befördert und damit die entsprechende Empfehlung der Europäischen Kommission immerhin teilweise umsetzt.

Praxistipps zum Fliegen mit Rollstuhl oder Gehbehinderung

Aufgrund der drastischen Unterschiede im Handling von PRM je nach Airline, Flughafen und dergleichen fällt es schwer, allgemeingültige Praxistipps auszusprechen. Gerade bei internationalen Flügen ist allerdings wichtig, dass im Vorfeld klar kommuniziert wurde, welche Anforderungen der Fluggast besitzt. Hierfür gibt es sogenannte Special Service Request-Codes, kurz SSR-Codes. Hier gibt es internationale Standards im Bereich PRM, sodass hier klare Anmeldungen erfolgen können – trotz Sprachhürden. Wir melden Flugreisen daher inzwischen generell mit den entsprechenden SSR-Codes an, um unnötigen Aufwand am Flughafen seitens des Servicepersonals ebenso wie überraschtes, weil uninformiertes Servicepersonal zu vermeiden.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich freue mich auf Input!

SSR-Codes für Menschen mit Behinderung

  • BDGP – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast mit Blindenhund – keine weitere Assistenz benötigt.
  • BDGR – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast mit Blindenhund – Begleitung vom Terminal zum Flugzeug und zurück erforderlich.
  • BLND – Fluggast blind.
  • BLDP – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast ohne Blindenhund oder Begleiter – keine weitere Assistenz benötigt.
  • BLDR – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast ohne Blindenhund oder Begleiter – Begleitung vom Terminal zum Flugzeug und zurück erforderlich.
  • BLSC – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast mit Begleiter – keine weitere Assistenz benötigt.
  • DMAA – Fluggast mit intellektuellen Einschränkungen, der Sicherheitsanweisungen versteht und umsetzen kann – keine persönliche Assistenz, aber Begleiter vom Terminal zum Flugzeug und zurück benötigt.
  • DEAF – Fluggast taub.
  • ESAN – Fluggast reist mit Hund zur psychischen Unterstützung.
  • MAAS – Fluggast benötigt Hilfe bei der Gepäckausgabe und bei Anschlussflügen, auch in Verbindung mit BLIND und DEAF.
  • MEDA – Medizinisches Gerät mit Sauerstoff.
  • PPOC – Fluggast mit geprüftem tragbaren Sauerstoffkonzentrator.
  • SVAN – Fluggast mit Diensthund.
  • WCOB – Fluggast mit Rollstuhl an Bord – benötigt Assistenz an Bord.
  • WCHR – Rollstuhl zur Rampe – Fluggast kann Stufen überwinden und selbständig in der Kabine bewegen, benötigt aber Assistenz bis zum Flugzeug.
  • WCHS – Rollstuhl oberhalb Stufen – Fluggast kann keine Stufen überwinden, aber selbständig in der Kabine bewegen.
  • WCHC – Rollstuhl an Bord – Fluggast benötigt Onboard-Rollstuhl und muss umgesetzt werden.
  • WCMP – Manueller Rollstuhl ohne Batterie.
  • WCBD – Rollstuhl mit Trockenzellen-Batterie.
  • WCBW – Rollstuhl mit Nasszellen-Batterie.

Weiterführende Links

Foto: Shreyans Bhansali / flickr.com under cc-by-nc-sa-2.0

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13 Kommentare
  1. Tina Bauer sagte:

    Hallo Herr Hermann,
    ich fliege jetzt auch mit Behinderung (70%) und bräuchte Hilfe beim Ein-und Aussteigen, wenn es über Treppen geht. Welchen SSR Code soll ich da angeben?
    Ich habe einen kleinen Hund dabei und ein Attest vom Psychologen, dass ich ihn zur Vermeidung von Panikattacken mit Atemnot mitführen soll. Aber Air Berlin reicht das nicht. Hätten Sie einen Tipp für mich?

    Antworten
    • Timo sagte:

      Hallo Frau Bauer, sorry für die späte Antwort. Ich hoffe, ich komme damit nicht zu spät: Wenn Sie in der Kabine mit oder ohne Unterstützung selbständig gehen können, dann wäre WCHS der richtige SSR-Code, wenn Sie auch in der Kabine mit einem EvacChair oder ähnlichem transportiert werden müssen, dann WCHS.
      AirBerlin wurde leider nach meinem Kenntnisstand bereits mehrfach auffällig, was die Verweigerung von Passagierrechten anbelangt. Für die Durchsetzung von Fluggastrechten ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt zuständig – im Zweifelsfall würde ich daher das LBA kontaktieren und ihnen den Sachverhalt unter Verweis auf die EU-Verordnung 1107/2006 schildern. Die EU-Verordnung sichert Ihnen das Recht auf die Mitnahme eines Begleithundes zu.
      Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben :)
      Beste Grüße, Timo Hermann

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  2. Heike Jacobs sagte:

    sollte 2013 von e.-faltrollstuhl meine batterie ca.20kg (laut neuste Bremerflughavenverordnung)selber ausbauen!?..wie kann man auf so 1 Idee kommen;hallo behindert.Der Flughafenbetreuer hatte sich dann erbarmt. Sauerei am Ziel fuhr er nicht mehr defekt.

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  3. Werner Gajewski sagte:

    Dieses Jahr will ich mein eMobil mit in den Urlaub nehmen (bisher habe ich mir vor Ort eines geliehen) und stieß bei Air Berlin auf ungemeine “Fachkompetenz” im Servicecenter. Bei jedem Anruf musste man von vorne beginnen und bekam immer neue Reglementierungen oder Bedingungen. Bis ich die Schn…. voll hatte und einfach mal zum Flughafen fuhr und mich dort am Schalter für Bulky Baggage erkundigte. Für die war das Tagesgeschäft und die gaben mir die richtigen Hinweise. Mitlerweile hat mir auch Air Berlin den Transport bestätigt und reserviert und ich hoffe es wird in 3 Wochen alles klappten. Werde über den Erfolg berichten!

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  4. Leen sagte:

    hallo Timon und andere MitleserInnen: zu den SSR-Codes – wann sollten diese bestenfalls bei den Airlines bekanntgegeben werden?

    Und weiters: hat viell. jemand Erfahrungen mit Langstreckenflügen z.B. nach China, dann umsteigen auf die Philippinen; oder andere Richtung von Europa nach Mexiko oder Cuba gemacht?

    Ich bin gerade dabei meine einjährige Weltreise zu planen, und bin noch am Eruieren, welche Flugzeugtypen da für mich am ehesten in Frage kommen – ich denke mal, je größer umso bequemer??? Den Rollstuhl werde ich sicherheitshalber mitnehmen (ich sitze nicht immer darin, gehe mit Krücken, oft auch ohne, je nachdem), dh. ich könnte ihn eigentlich auch als Gepäck aufgeben…andererseits zählt er dann aber viell. wieder als Gepäcksstück?

    Was ich bräuchte, wäre ein Abholen bzw. Bringen zur Kabine, das schaffe ich gehend nicht mehr. Da habe ich aber jetzt schon Bedenken, ob das dann auch so klappt, dass man abgeholt wird…trotz SSR Code anmelden.

    Viel. noch eine Info an Andere hier: In Vancouver habe ich mir mal einen Rollstuhl ausgeborgt, weil ich meinen damals noch nicht so notwendig hatte und daher nicht mitnahm…aber das Sitzen in dem Rollstuhl war die Härte…im wahrsten Sinne des Wortes. Also viel. für Manche hier: Sitzpolster mitnehmen, wenn man seinen eigenen Rollstuhl nicht mitnimmt, oder keinen hat, aber nicht länger zu Fuß gehen kann.

    Ansonsten: kennt ihr nette links von körperlich behinderten Weltreisenden?

    Liebe Grüsse jedenfalls mal von Leen aus dem Ösiland :)

    Antworten
  5. Alfred sagte:

    Habe ich nach der EU-Verordnung das Recht vom Terminalparkplatz oder Bahnhof vom Betreuungsservice abgeholt zu werden, um z.B. an den Check-in oder das “Behinderten-Telefon” zu gelangen?

    Antworten
  6. Carmen Jessen sagte:

    Frage: Mein Elektrorolli wiegt 160 kg. Gibt es Gewichtsbeschränkungen, was die kostenlose Beförderung betrifft?

    Antworten
    • Timo sagte:

      Hallo Carmen,

      in der Verordnung an sich gibt es keine Gewichtseinschränkungen, ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass die IATA in den Sicherheitsrichtlinien Grenzen für Gewicht setzt. Eher als problematisch sind mir E-Rollstühle beim Fliegen aufgrund ihrer Akkus bekannt. Setze dich am besten vorab mit der jeweiligen Airline in Verbindung und frag nach, ob es bestimmte Einschränkungen gibt – damit bist du am Checkin vor Überraschungen sicher.

      Antworten
  7. GdB 50 (ohne Merkzeichen) sagte:

    Ich habe gerade eine schlechte Erfahrung gemacht:
    Meine Mobilität ist eingeschränkt, ich kann aber gehen und bin weder blind, noch taub, noch geistig behindert. Schon aus Sicherheitsgründen sollte das berücksichtigt werden, damit ich im Notfall nicht im Wege bin. Das leuchtete der Gesprächspartnerin der Hotline letztlich ein.
    Sie sagte, Sie könne nur gehbehindert oder blind oder taub oder geistig behindert eintragen.
    Ich antwortete, ich könne gehen, aber den Kopf / Oberkörper nicht drehen und benötige Hilfe mit Gepäck (mindestens mit dem Handgepäck).
    Sie erklärte, dann müsse ich mich als “geistig behindert” registrieren.

    Kann mir jemand
    1. helfen, mein Problem zu lösen?
    => Habe ich bei Ryanair die Möglichkeit einen Sitzplatz zu buchen, bei dem das Fenster rechts von mir ist, ohne dass mir mit GdB 50 dabei Mehrkosten entstehen? Kann ich im Shuttle einen Sitzplatz garantiert bekommen, am besten wäre, ich muss nicht im Bus fahren und auch wichtig ist, dass ich nicht im Gedrängel bin, das ist wegen der eingeschränkten Kopf/Hals/Oberkörper-Beweglichkeit schwierig.
    2. die Beschwerdeadresse nennen, die es gibt, wenn die EU-Richtlinie für SchwB nicht eingehalten wird?

    Antworten
  8. Michaela Wassermann sagte:

    Gibt es auch Erfahrungsberichte von Schiffsreisen? Aktueller Hintergrund ist, dass wir eine kostengünstige Überfahrt von Hamburg nach New York für eine an ALS erkrankte Frau suchen!

    Antworten
  9. Sarah Süß sagte:

    Ich habe mich als Reisebüro auf Kunden mit Handicap spezialisiert. Bisher hatte ich bei der Condor nie Probleme. Nun aber habe ich eine Ablehnung für ein E-Bike bekommen! Das E-Bike hat 300 Watt und ist offiziell von der IATA auf Flügen zugelassen. Die Condor lehnt aber ab und nimmt nur Geräte bis 160 Watt mit. Akkus mit 300 Watt wären Gefahrgut. Kennt sich jemand damit aus? Darf eine Airline dies ablehnen obwohl von der IATA es ok geht? Die Mobiliät meiner Kunden ist für einen 3 wöchigen Urlaub auf Teneriffa komplett dahin! LG

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  10. LisaG. sagte:

    Hallo ich bin eine Auszubildende im 3 Lehrjahr und möchte eine Freizeit planen nach Mallorca. Problem ist ich habe einen Rollstuhlfahrer mit Epilepsie dabei und einer spatik. Hat jemand schon damit irgendwelche Erfahrungen gemacht und könnte mit paar Tips geben ?
    LG

    Antworten

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