Zum wiederholten Male hat die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) ihre Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn unterbrochen und zum Streik aufgerufen. Der Bahnstreik der GDL betrifft sowohl den Regional- als auch den Fernverkehr, also vom IR bis zum ICE und EC sämtliche Verkehrsmittel, zudem auch die S-Bahnen in Städten, in denen die S-Bahn von DB-Tochterunternehmen betrieben wird – beispielsweise in Berlin. Welche Alternativen gerade Rollstuhlfahrer zur Bahn haben, zeigen wir hier auf. Eins ist jedoch sicher: wie alle anderen Fahrgäste müssen sich auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auf ein chaotisches Wochenende gefasst machen und einige Kompromisse in Kauf nehmen… Weiterlesen
Beiträge
In Deutschland gehört der blaue Parkausweis für Schwerbehinderte zu den wichtigsten Dokumenten, um deutliche Erleichterungen beim Parken zu erhalten. Seit einigen Jahren gibt es allerdings noch einen weiteren Ausweis, der ebenfalls einige Sonderrechte beim Parken mit sich bringt: die orange Parkerleichterung für Behinderte, im Amtsdeutsch “Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter (Gleichstellung)” genannt. Hier erklärt Mobilista.eu, wer den orangen Parkausweis bekommt, wie er beantragt wird und welche Sonderrechte er dem jeweiligen Inhaber einräumt. Das Allerwichtigste aber gleich vorweg: die orange Parkerleichterung für Behinderte berechtigt NICHT zum Parken auf ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen! Weiterlesen
Der Parkausweis für Behinderte gehört zweifelsfrei zu den begehrtesten Dokumenten in Deutschland. Allein die Berechtigung zum Parken auf Rollstuhl-Parkplätzen weckt bei vielen Autofahrern Begierden, hinzu kommt eine ganze Reihe an weiteren Begünstigungen. Doch wie wird der Parkausweis für Behinderte beantragt, wem steht er zu, und wo sind die Grenzen der Sonderbefugnisse, die Besitzern des Schwerbehinderten-Parkausweises zugestanden werden? Im Nachfolgenden gibt es eine Übersicht über den Antrag auf einen Parkausweis für Behinderte, über zuständige Stellen und Voraussetzungen sowie über den Umfang der Sondergenehmigung.
Dieser Artikel befasst sich mit dem einzigen Dokument, das zum Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen/Rollstuhl-Parkplätzen berechtigt: dem blauen Parkausweis für Behinderte nach dem Modell der Europäischen Union.
Die orange Parkerleichterung wird in einem weiteren Artikel besprochen – wichtig aber: sie berechtigt ausdrücklich NICHT zum Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen! Weiterlesen
Sei es ein platter Rollstuhl-Reifen, ein Defekt am Rahmen oder ein leerer bzw. defekter Rollstuhl-Akku: Eine Panne mit dem Rollstuhl ist ärgerlich. Immer. Sie kann aber auch gefährlich werden – beispielsweise für Rollstuhlfahrer, die bei Kälte mit ihrem Gefährt unterwegs sind oder beim Überqueren der Ampel auf der Straße liegenbleiben. Was tun also, wenn der Rollstuhl eine Panne hat und der Rollstuhlfahrer liegengeblieben ist? Mobilista.eu hat sich umgesehen und hat einige Antworten gefunden – doch vorab: ein Standardverfahren, wie sich liegengebliebene Rollstuhlfahrer verhalten sollen, gibt es zunächst nicht. Es hängt vom Einzelfall ab. Welche das sind und wie sich Rollstuhlfahrer, die liegengeblieben sind, aus ihrer misslichen Lage befreien können, darauf gibt es an der nachfolgenden Stelle einige Antworten. Weiterlesen
Ein eigenes Auto besitzen? Das liegt zumindest in Ballungsräumen schon seit einiger Zeit nicht mehr im Trend. Dank günstiger werdenden Mietwagen-Angeboten und immer mehr Carsharing-Programmen in den Städten verzichten mittlerweile viele Bürger auf ein eigenes Fahrzeug, das immerhin durchschnittlich zwischen 95 und 99 Prozent seines Daseins nicht fährt, sondern dieses auf einem Parkplatz vor dem Haus fristet. Mit Rollstuhl stößt man hier allerdings an seine Grenzen: gibt es überhaupt Mietwagen für Rollstuhlfahrer? Und gibt es dabei auch Angebote für Selbstfahrer mit Behinderung? Wie sieht es beim Carsharing aus? Ein Überblick. Weiterlesen
Im Mobilitätszeitalter sollten Reisen auch für Menschen mit Behinderungen eigentlich kein Problem mehr sein. Dazu gehören auch behindertengerechte Fahrzeug-Umbauten – doch hier gibt es noch einige Hürden zu überwinden. Wer bezahlt dafür, wenn ein Auto behindertengerecht umgerüstet werden soll, welche Zuschüsse gibt es, und wer kommt eigentlich in den Genuss solcher Förderungen? Hier die Grundlagen der Kostenübernahme für behindertengerechte Fahrzeuge. Weiterlesen
Wer einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann unter Umständen kostenlos reisen. Allerdings gelten hier zahlreiche unterschiedliche Regelungen. Beinahe allen gemein ist eines: kostenlose Fahrten und andere Vergünstigungen für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises gibt es nur mit einer gültigen Wertmarke, die vom zuständigen Versorgungsamt ausgestellt wird. Ein Überblick. Weiterlesen
Mobilität. Damit werben alle Dienstleister im Personenverkehr. Sei es die Deutsche Bahn, oder seien es Airlines (Fluggesellschaften): sie alle haben sich Mobilität zum zentralen Geschäftsfeld gemacht. Mit Rollstuhl, Gehbehinderungen, mit Behinderungen im Bereich Sehen oder Hören wird Mobilität aber schnell weniger selbstverständlich. Bereits vor einiger Zeit hatte ich unsere Erfahrungen zu Reisen im Rollstuhl mit der Bahn berichtet und einige Praxistipps gegeben, in diesem Beitrag möchte ich auf die Besonderheiten beim Reisen mit dem Flugzeug und Rollstuhl und/oder anderen Behinderungen eingehen.
Rechtliche Grundlagen beim Fliegen mit Behinderung
Flugreisen sind mit Rollstuhl ebenso wie mit Behinderungen aller Art eine Ecke komplizierter. Das liegt insbesondere daran, dass es keine einheitliche Gesetzgebung oder Regulierung gibt und die Airlines zudem sehr viel Auslegungsspielraum haben. In der EU gilt derzeit das Dokument Nummer 1107/2006 mit dem Titel “Guidelines to improve and facilitate the application of Regulation”, das den Fluggesellschaften gewisse Verfahrensweisen zum Umgang mit Behinderten (PRM, People with Reduced Mobility), Schwangeren, Kindern und Senioren nahelegt. Nur wenige Passagen daraus sind klar definiert, was inzwischen auch die Internationale Flug-Transport-Vereinigung IATA (International Air Transport Association) moniert.
Was aber ganz klar und deutlich definiert ist und worauf sich Flugpassagiere jederzeit berufen können:
“Airlines dürfen Behinderte nicht abweisen!”
Dies ergibt sich aus folgendem Artikel (Verordnungstext siehe Links):
Artikel 3
Beförderungspflicht
Ein Luftfahrtunternehmen, sein Erfüllungsgehilfe oder ein Reiseunternehmen darf sich nicht aus Gründen der Behinderung oder der eingeschränkten Mobilität des Fluggastes weigern,
a) eine Buchung für einen Flug ab oder zu einem unter diese Verordnung fallenden Flughafen zu akzeptieren;
b) einen behinderten Menschen oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität auf einem solchen Flughafen an Bord zu nehmen, sofern die betreffende Person über einen gültigen Flugschein und eine gültige Buchung verfügt.
Art. 4 regelt wenige Ausnahmefälle, nämlich den Fall, dass der Transport eines Fluggastes die Sicherheit an Bord gefährden würde oder den zweiten Fall, dass der Fluggast schlichtweg aufgrund seiner Körperfülle nicht an Bord gehen kann, weil er nicht durch die Türen passt. In allen anderen Fällen darf die Airline dem Fluggast nicht die Beförderung verweigern! Selbiges gilt für den Begleiter: alle Airlines setzen für Personen mit Beeinträchtigungen in der Mobilität (PRM, also Behinderte mit schwerer Gehbehinderung, Rollstuhl, Blinde etc., die sich nicht ohne Hilfe allein an Bord bewegen können) eine Begleitperson voraus. In der Praxis sieht das leider anders aus: immer wieder berichten Menschen, dass sie aufgrund ihrer Behinderung nicht befördert wurden, obwohl sie ein gültiges Flugticket besaßen. Das ist absolut unzulässig und wurde just von der EU ausdrücklich gerügt!
Das zweite Problem: das Papier von der EU ist zu ungenau. Es lässt erheblichen Interpretationsspielraum, der von vielen Ländern und Airlines auch reichlich ausgenutzt wird. Auch deshalb drängt die IATA auf eine einheitliche Gesetzgebung mit klaren Richtlinien.
Fliegen mit Behinderung – die Praxis
Soweit zum Rechtlichen. Praktisch sieht es so aus, dass Behinderte gut daran tun, sich wenigstens eine Woche vor dem geplanten oder bereits gebuchten Abflug mit der Airline in Verbindung zu setzen und ihr mitzuteilen, dass sie zur Gruppe der PRM gehören. Denn auch am Flughafen kann mitunter je nach Airport und Management ein wenig Vorbereitung notwendig sein – selbst das Handling des Rollstuhls unterscheidet sich je nach Airport. Während wir in den meisten internationalen Airports und auch in Hamburg-Fuhlsbüttel immer mit dem Rollstuhl direkt an die Kabine heranfahren konnten und der Rollstuhl anschließend von einem Verlademitarbeiter in den Laderaum verbracht wurde, mussten wir den Rollstuhl in Berlin-Schönefeld bereits am Check-In gegen einen flughafeneigenen Rollstuhl austauschen. Zudem werden Flugzeuge, die ein Boarding oder Unboarding von Menschen mit Behinderung angemeldet haben, meist über den Finger, also ebenerdig über die schwenkbare Brücke geboardet und nicht auf einer Außenposition geparkt, die nur über Shuttlebusse zugänglich ist. Es ist also schon im eigenen Interesse, sich vorher bemerkbar zu machen und möglichst auch zusätzliches Handgepäck (medizinisches Gerät sollte nach Möglichkeit NIE als Gepäck aufgegeben werden, da sowohl versicherungsrechtlich als auch organisatorisch bei Schäden Probleme auftreten können!) vorher angemeldet werden.
Negative Erfahrungen haben wir persönlich noch mit keiner deutschen Airline gemacht, egal ob TUIfly, Air Berlin, Condor oder auch EasyJet. Insofern können wir hier keine Empfehlung aussprechen – mit einer Ausnahme, nämlich dem Kostenfaktor.
Vergünstigungen für Schwerbehinderte und Begleiter bei Flügen
Wer vom Nachteilsausgleich im ÖPNV und der Bahn verwöhnt ist, wird hier enttäuscht: in aller Regel gibt es kaum Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen bei Airlines. Lediglich die Sitzplatzreservierung ist bei den meisten Airlines kostenlos. Und ganz wichtig: der Rollstuhl zählt nicht als Gepäck! Der Transport des Rollstuhls im Flugzeug darf weder berechnet werden noch auf die vertragliche Menge an Freigepäck angerechnet werden.
Positiv hervorzuheben ist hier einzig AirBerlin: Begleitpersonen von Passagieren mit Schwerbehindertenausweis und eingetragenem Merkzeichen “B” (oder vergleichbar) zahlen bei airberlin auf innerdeutschen Flügen nur die Steuern und Gebühren sowie die Service Charge.
AirBerlin ist damit nach meinem Kenntnisstand die einzige Airline in Deutschland, die wenigstens auf Inlandsflügen Begleiter kostenlos befördert und damit die entsprechende Empfehlung der Europäischen Kommission immerhin teilweise umsetzt.
Praxistipps zum Fliegen mit Rollstuhl oder Gehbehinderung
Aufgrund der drastischen Unterschiede im Handling von PRM je nach Airline, Flughafen und dergleichen fällt es schwer, allgemeingültige Praxistipps auszusprechen. Gerade bei internationalen Flügen ist allerdings wichtig, dass im Vorfeld klar kommuniziert wurde, welche Anforderungen der Fluggast besitzt. Hierfür gibt es sogenannte Special Service Request-Codes, kurz SSR-Codes. Hier gibt es internationale Standards im Bereich PRM, sodass hier klare Anmeldungen erfolgen können – trotz Sprachhürden. Wir melden Flugreisen daher inzwischen generell mit den entsprechenden SSR-Codes an, um unnötigen Aufwand am Flughafen seitens des Servicepersonals ebenso wie überraschtes, weil uninformiertes Servicepersonal zu vermeiden.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich freue mich auf Input!
SSR-Codes für Menschen mit Behinderung
- BDGP – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast mit Blindenhund – keine weitere Assistenz benötigt.
- BDGR – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast mit Blindenhund – Begleitung vom Terminal zum Flugzeug und zurück erforderlich.
- BLND – Fluggast blind.
- BLDP – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast ohne Blindenhund oder Begleiter – keine weitere Assistenz benötigt.
- BLDR – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast ohne Blindenhund oder Begleiter – Begleitung vom Terminal zum Flugzeug und zurück erforderlich.
- BLSC – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast mit Begleiter – keine weitere Assistenz benötigt.
- DMAA – Fluggast mit intellektuellen Einschränkungen, der Sicherheitsanweisungen versteht und umsetzen kann – keine persönliche Assistenz, aber Begleiter vom Terminal zum Flugzeug und zurück benötigt.
- DEAF – Fluggast taub.
- ESAN – Fluggast reist mit Hund zur psychischen Unterstützung.
- MAAS – Fluggast benötigt Hilfe bei der Gepäckausgabe und bei Anschlussflügen, auch in Verbindung mit BLIND und DEAF.
- MEDA – Medizinisches Gerät mit Sauerstoff.
- PPOC – Fluggast mit geprüftem tragbaren Sauerstoffkonzentrator.
- SVAN – Fluggast mit Diensthund.
- WCOB – Fluggast mit Rollstuhl an Bord – benötigt Assistenz an Bord.
- WCHR – Rollstuhl zur Rampe – Fluggast kann Stufen überwinden und selbständig in der Kabine bewegen, benötigt aber Assistenz bis zum Flugzeug.
- WCHS – Rollstuhl oberhalb Stufen – Fluggast kann keine Stufen überwinden, aber selbständig in der Kabine bewegen.
- WCHC – Rollstuhl an Bord – Fluggast benötigt Onboard-Rollstuhl und muss umgesetzt werden.
- WCMP – Manueller Rollstuhl ohne Batterie.
- WCBD – Rollstuhl mit Trockenzellen-Batterie.
- WCBW – Rollstuhl mit Nasszellen-Batterie.
Weiterführende Links
- Verordnung 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
- EU Guidelines Recommend Free Seat For Disabled Accompanying Person
- IATA: Passengers with Disabilities – All Passengers This Way
Foto: Shreyans Bhansali / flickr.com under cc-by-nc-sa-2.0
Die Deutsche Bahn hat reagiert. Vor einiger Zeit hatte ich in dem Beitrag Die Deutsche Bahn und Rollstuhlpassagiere – keine harmonische Beziehung eine ganze Reihe von Problemen aufgearbeitet, die wir bei verschiedenen Reisen mit der Bahn mit Rollstuhl hatten. Das Social Media-Team der Deutschen Bahn wurde auf den Blogeintrag aufmerksam und hat mir ein Feedback versprochen. Nun ist es soweit: die Bahn nimmt Stellung zu den Kritikpunkten, die ich in besagtem Eintrag angesprochen hatte. Weiterlesen
Wie schon vielfach erwähnt: meine Partnerin im Rollstuhl und ich gehören zu den Vielfahrern mit der Deutschen Bahn. Deshalb hatten wir auch einige Tipps verfasst, die das Reisen mit der Bahn mit Behinderung erleichtern sollen. Naturgemäß läuft das nicht immer reibungslos ab, und so sind wir mit der Deutschen Bahn in Kontakt getreten, um auf bestehende Probleme hinzuweisen. Wir fanden dort offene Ohren, engagierte Mitarbeiter und konkrete Lösungsansätze – und die Aufforderung, weiter zu diskutieren und weitere Anregungen in das Unternehmen hineinzutragen. Dem komme ich sehr gerne nach und versuche, die gesammelten Anregungen geordnet und kategorisiert wiederzugeben. Weiterlesen