Pflegegeld, Pflegehilfsmittel: Das Pflegestärkungsgesetz 2015

Geldscheine
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Foto: Maik Meid/flickr.com (cc by 2.0)

Am 1. Januar 2015 tritt das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft, das zahlreiche Leistungen der Pflegekassen grundlegend verändert. Die meisten Leistungsbeträge wie Pflegegeld werden um vier Prozent angehoben. Positive Änderungen gibt es aber auch bei Zuschüssen für Pflegehilfsmittel, bei teilstationärer Pflege, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege und vielen weiteren Bereichen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Pflegestärkungsgesetz

Das Pflegestärkungsgesetz soll die Pflegesituation insbesondere durch pflegende Angehörige deutlich verbessern. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, werden die Leistungen grundlegend überarbeitet und erhöht, wofür der Bund zusätzlich insgesamt 2,4 Milliarden Euro ausschüttet. Im zweiten Pflegestärkungsgesetz soll auch die Einschätzung des tatsächlichen Pflegeaufwandes grundlegend überholt werden und nicht mehr nach starren, zeitlich vordefinierten Leistungskatalogen erfolgen.

Pflegegeld 2015

Das Pflegegeld steigt 2015 um 4 Prozent. Die genaue Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe und der Alltagskompetenz (Demenz-Regelung).

PflegestufeEUR/Monat 20152014
Pflegestufe 0 (mit Demenz*)123120
Pflegestufe I244235
Pflegestufe I (mit Demenz*)316305
Pflegestufe II458440
Pflegestufe II (mit Demenz*)545525
Pflegestufe III728700
Pflegestufe III (mit Demenz*)728700
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen
Höhe des Pflegegeldes 2015 (monatlich) nach Pflegestufe im Vergleich zum Vorjahr

Wichtig dabei: Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Pflegehilfsmittel 2015

Die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (Desinfektion, Handschuhe, Vorlagen, Einmalschürzen und ähnliche Artikel) werden 2015 ebenfalls erhöht – von 31 Euro auf 40 Euro monatlich. Bezugsberechtigt sind Menschen mit Pflegestufe 0 und eingeschränkter Alltagskompetenz sowie uneingeschränkt die Pflegestufen 1-3.

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege 2015

Deutlich erhöht werden auch die Pflegesachleistungen für häusliche Pflege ab 2015. Sie kommen zum Einsatz, wenn zusätzlich zur Pflege durch Angehörige ambulante Pflegedienste eingesetzt werden.

PflegestufeEUR/Monat 20152014
Pflegestufe 0 (mit Demenz*)231225
Pflegestufe I468450
Pflegestufe I (mit Demenz*)689665
Pflegestufe II1.1441.100
Pflegestufe II (mit Demenz*)1.2981.250
Pflegestufe III1.6121.550
Pflegestufe III (mit Demenz*)1.6121.550
Härtefall1.9951.918
Härtefall (mit Demenz*)1.9951.918
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen
Höhe der Pflegesachleistungen 2015 (monatlich) je nach Pflegestufe im Vergleich zum Vorjahr

Wichtig dabei: Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden. Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.

Verhinderungspflege 2015

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehin- dert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege.

Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150% des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.

Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige wird die Verhinderungspflege auch ab 1. Januar 2015 auf bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ausgedehnt. Die Aufwendungen sind grundsätzlich auf den 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt.

PflegestufeEUR/Jahr 20152014
Pflegestufe 0 (mit Demenz*)1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen1.550 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen
Pflegestufe I, II oder III1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen1.550 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen
Höhe der Verhinderungspflege 2015 (monatlich) je nach Pflegestufe im Vergleich zum Vorjahr

Pflegegeld für teilstationäre Pflege (Tag/Nacht) 2015

Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.
Ab dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung /dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

PflegestufeEUR/Monat 20152014
Pflegestufe 0 (mit Demenz*)2310
Pflegestufe I468450
Pflegestufe I (mit Demenz*)689450
Pflegestufe II1.1441.100
Pflegestufe II (mit Demenz*)1.2981.100
Pflegestufe III1.6121.550
Pflegestufe III (mit Demenz*)1.6121.550
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen
Höhe des Pflegegeldes 2015 für teilstationäre Betreuung (monatlich) je nach Pflegestufe im Vergleich zum Vorjahr

Es ändert sich also eine ganze Menge – insbesondere durch die verbesserte Kombinationsmöglichkeit der einzelnen Leistungen ist in vielen Fällen sehr viel mehr Flexibilität bei der häuslichen Pflege möglich.

Weitere Infos finden sich auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit: http://www.das-aendert-sich-2015.de (auch Quelle der Informationen)

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