Bahn-Vergünstigungen im Ausland mit deutschen Schwerbehindertenausweis

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Züge in Londoner Waterloo-Bahnhof
Züge in Londoner Waterloo-Bahnhof

Foto: Pavel Medzyun/flickr.com (cc by 2.0)

Mit den Vergünstigungen für Schwerbehindertenausweis-Inhaber innerhalb Deutschlands haben wir uns bereits auseinandergesetzt. Akzeptieren aber auch ausländische Bahngesellschaften den deutschen Schwerbehindertenausweis und transportieren beispielsweise bei Vorliegen des Merkmals B auch den Begleiter kostenlos? Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Innerhalb Europas gilt allerdings ein Abkommen zwischen zahlreichen Transportgesellschaften – wir haben uns angesehen, welche ausländischen Bahnen den deutschen Schwerbehindertenausweis akzeptieren und Begleiter kostenlos mitreisen lassen.

UPDATE: Dieser Artikel wurde im Mai 2017 auf die aktuelle veränderte Situation angepasst.
Die jeweiligen Änderungen sind fett gekennzeichnet.

Vorwort: Innerhalb Europas werden internationale Tarife, Transportbedingungen und mehr im Gemeinsamen Internationalen Tarif für die Beförderung von Personen (SCIC NRT) geregelt. Auch enthalten in den SCIC NRT im Punkt 17 sind Vergünstigungen für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen beziehungsweise deren Begleitpersonen. Doch längst nicht alle europäischen Nachbarländer nehmen an diesem Punkt teil.

Übrigens: diese rechtliche Situation gilt für alle Schwerbehindertenausweis-Inhaber – auch in Österreich und der Schweiz.

Wer allzu freudig mit dem Rollstuhl und seinem Begleiter eine Bahnreise ins Ausland antritt und sich nicht vorab umfassend informiert, den kann an der Grenze nach dem Personalwechsel eine böse Überraschung erwarten. So erging es uns beispielsweise auf einer Reise nach Prag – selbst schuld, zugegebenermaßen, wir hatten uns nicht vorher informiert und gingen allzu optimistisch davon aus, dass der Schwerbehindertenausweis mit Merkmal B auch in Tschechien für eine Freifahrt für den Begleiter reicht. Tut er aber nicht. Nach dem Grenzübergang durfte ich beim tschechischen Zugbegleiter nachzahlen – wenn auch nur verschmerzbare 10 Euro. Der Grund: die tschechischen Bahnen nahmen zu diesem Zeitpunkt leider nicht an diesem Abkommen teil – obwohl eine der großen Eurocity-Verbindungen von Hamburg nach Villach unter anderem auch durch Tschechien führt. Mit dem aktuellen Stand des SCIC NRT hat sich das geändert: auch in Tschechien werden Begleitpersonen nun kostenlos befördert.

Welche Bahnen befördern Begleiter von Rollstuhlfahrern also kostenlos, wenn das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis vorliegt? Eine Übersicht aller Teilnehmer in den aktuell gültigen SCIC NRT:

LandBahn
BelgienBelgische Eisenbahnen (SNCB/NMBS)
DeutschlandDeutsche Bahn (DB)
DänemarkDänische Staatsbahnen (DSB)
LuxemburgLuxemburgische Bahn (CFL)
NiederlandeNiederländische Eisenbahnen (NS)
ÖsterreichÖsterreichische Bundesbahn (ÖBB)
SchweizSchweizer Bundesbahn (SBB)
SlowakeiSlowakische Bahnen (ZSSK)
SlowenienSlowenische Staatsbahn (SZ)
TschechienTschechische Bahnen (CD)
UngarnUngarische Staatsbahnen (MAV)

All diese teilnehmenden Bahnen befördern Begleitpersonen bei einem B im Schwerbehindertenausweis (oder einem entsprechenden anderen Nachweis, je nach Land) kostenlos. Bedingung hierfür ist, dass Hin- und Rückfahrkarte bei einer Verkaufsstelle im Ausstellungsland des Schwerbehindertenausweises oder des Nachweises gekauft werden UND der Startbahnhof im jeweiligen Ausstellungsland liegt.

Wir sehen dabei: alle deutschen Nachbarländer bis auf Polen sind dem Abkommen beigetreten, nach wie vor fehlen jedoch beispielsweise Italien und Spanien als zwei der wichtigsten deutschen Reiseländer.

Veränderungen: Großbritannien ist aus dem Abkommen ausgestiegen, Tschechien ist hinzugekommen. Eine wesentliche Neuerung ist der Punkt 17.3 im Abkommen, der nun nicht auf Rollstuhlfahrer begrenzt ist, sondern auf alle Inhaber eines Schwerbehindertenausweises, die das Merkzeichen “B” besitzen. Die Teilnehmer sind dieselben wie bei den Rollstuhlfahrern – bis auf Slowenien und Ungarn, die hier keine kostenlose Begleitperson ermöglichen:

LandBahn
BelgienBelgische Eisenbahnen (SNCB/NMBS)
DeutschlandDeutsche Bahn (DB)
DänemarkDänische Staatsbahnen (DSB)
LuxemburgLuxemburgische Bahn (CFL)
NiederlandeNiederländische Eisenbahnen (NS)
ÖsterreichÖsterreichische Bundesbahn (ÖBB)
SchweizSchweizer Bundesbahn (SBB)
SlowakeiSlowakische Bahnen (ZSSK)
TschechienTschechische Bahnen (CD)

Für Blinde sieht die Sache etwas anders aus: fast alle europäischen Länder befördern Begleitpersonen oder Führhunde kostenlos – auch Italien, Frankreich, Tschechien und Polen. Hier sollte aber im Zweifelsfall immer die Mobilitätsservicezentrale der Bahn konsultiert werden – zumal der Ticketkauf online im grenzüberschreitenden Verkehr ohnehin häufig nur bedingt funktioniert…

Weiterführende Links: Schwerbehindertenausweis in ÖPNV und Bahn – Rechte und Leistungen

30 Kommentare
  1. Markus Flum sagte:

    Bezieht das sich auf alle die Berechtigt sind eine Begleitperson mit zu nehmen, oder ausschliesslich Rollstuhlfahrer. Weil es gibt auch Berechtigte die nicht im Rollstuhl sitzen, und ich gerade von der SBB (Schweiz), einmal die Auskunft bekam das nur Rollstuhlfahrer eine Begleitperson mitnehmen dürfen.

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    • Timo sagte:

      Das ist in meinen Augen eine Falschauskunft. Entscheidend ist die amtliche Feststellung über die Notwendigkeit einer Begleitperson im Schwerbehindertenausweis.
      Vielleicht kann dir ja das Social Media-Team der DB (@DB_bahn / facebook.com/dbbahn) weiterhelfen, die sind sehr engagiert. Stichwort wären die SCIC NRT 7.2 :)

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    • Timo sagte:

      Auch wenn die Antwort vermutlich zu spät kommt: nein, Schweden gehört nicht zu den Beförderern, die laut SCIC NRT kostenfrei Begleitpersonen befördern.

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  2. ochi sagte:

    Hallo, ich suche die Ausführungen für die Voraussetzungen beim Parken mit Behindertenparkschein in deutscher Sprache für Italien, Österreich, Schweiz und Ungarn.

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  3. HeiDus sagte:

    Erstmal Danke für die
    super Informations-Website!

    Unser Kind <4 Jahre hat einen Ausweis mit dem Eintrag B. Wir nutzen keinen
    "echten" Rollstuhl. Dazu zwei Fragen für Reisen ins Ausland:

    A) Entsprechend der Antwort bei einer anderen Frage, sehe ich es richtig, es ist egal auch ein Kinderwagen anstelle eines Rollstuhls berechtigt das kostenfreie Fahren einer Begleitperson?

    B) Im Text der Erläuterung heißt es: „Bedingung hierfür ist, dass Hin-
    und Rückfahrkarte bei einer Verkaufsstelle im Ausstellungsland des Schwerbehindertenausweises … gekauft werden UND der Startbahnhof im jeweiligen Ausstellungsland liegt“.
    Da mein Kind (als Kind) kein Ticket braucht, kann der Startbahnhof nicht
    nachgewiesen werden und ein Ticket ist ebenso nicht vorhanden. Sind die
    Begünstigungen trotzdem gültig?

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    • Timo sagte:

      Erstmal sorry für die späte Antwort. Ich würde hier unbedingt bei der DB nachfragen, eventuell ist die Ausstellung eines kostenlosen Tickets notwendig. Wende dich dafür am besten direkt an die Bahn oder ein Reisezentrum.

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    • Eva sagte:

      Mein Kind hat 100%, merkzeichen B & aG, sitzt nicht im Rollstuhl, sondern normalen KiWa. Wir sind in die Schweiz gefahren. Die DB, wollte mich überzeugen, dass das kind im ROLLSTUHL oder REAH KIwa sitzen muss, was nicht stimmte… es gab ein Krach und ich kaufte die Tickets auf eigene Verantwortung :D Ich habe extra vorher Schweizer Bahn angerufen. Die haben mir zuversichert, dass es denen absolut egal ist, auch im normalen Kiwa mit SBA ist ok. Da die Kleine 6 Jahre alt ist, dann müssten wir nur Kinderticket kaufen, ich bin kostenfrei mitgefahren. Tickets wurden für hin und zurück in Deutschland gekauft. Es gab keinerlei Probleme, die Zugbegleiter haben uns auch geholfen mit KiWa rein und rausheben :) Für die Fahrten innerhalb Schweiz, zahlen wir normal, regulären Preis.

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  4. Klaus sagte:

    Der Artikel bezieht sich auf Freifahrten für Begleitpersonen in der EU.
    Wie sieht es jedoch mit einem Freifahrtberechtigten ohne Begleitperson aus, z.B. in der tschechischen Republik?

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  5. eva sagte:

    Selbst die Auskunft der DB fragte zuerst ob mein Kind denn im Rollstuhl saesse oder blind sei … dabei gibt es so viele andere Gruende warum wir einen Ausweis haben mit Merkzeichen B. Da mein Sohn erst 5 Jahre alt ist, faehrt er in D frei, die Begleitperson ebenfalls. Die Auskunft der DB war dann, dass beide ab der Grenze dann normal zahlen muessten… ich bezweifle, ob das korrekt ist. Wir wollen nach England ueber Frankreich. Bei der franzoesischen Bahn scheint es Verguenstigungen zu geben lt. Homepage. Die Briten schreiben klar, dass es den Britischen Bahnausweis furer Behinderte nur mit Britischen Papieren gibt, und verweist auf den Familiennpass…Ich bin mal gespannt, ob wir am Schalter jemand treffen, der sich in dem Tarifdschungel kompetent zurechtfindet? Barrierefreiheit sieht anders aus…

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    • Timo sagte:

      Leider hat die DB-Auskunft damit recht. Beim grenzüberschreitenden Fernverkehr werden Mitnahmeregelungen für Begleitpersonen im Tarifabkommen SCIC NRT geregelt – das allerdings umfasst ausschließlich die kostenfreie Mitnahme von Begleitpersonen für Blinde (SCIC NRT 17.1) sowie für Rollstuhlfahrer (SCIC NRT 17.2). Weitere Regelungen gibt es darin leider nicht.

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  6. Peter sagte:

    Wer weiss ob ich in Amsterdam mit meine Behindertenausweis 90 % Ag und B in öffentlichen Verkehrsmitteln Rabatt bekomme. Und hat ,al jemand das Behindertenabteil im CNL benutzt ohne den Rolli dabei zu haben?
    Danke

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  7. Anneli Hodak sagte:

    Ich bin 90% schwerbehindert(laut deutschem Behindertenausweis) und in Österreich wird das NICHT anerkannt !

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    • Timo sagte:

      Der GdB ist dabei unerheblich, relevant ist nur das Merkzeichen B.
      Die ÖBB ist Mitglied im SCIC NRT-Abkommen und befördert Begleitpersonen von Menschen mit deutschem Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen B kostenfrei auf Strecken, die in Deutschland ihren Start- oder Zielpunkt haben – vgl. hierzu SCIC NRT 17.2.
      Auf rein ausländischen Strecken gibt es nirgends Vergünstigungen, abgesehen von möglichen Einzelregelungen.

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  8. Hendrik sagte:

    moin moin…..habe eventuell bald einen job in dänemark, ich habe einen gültigen SBA mit dazugehörigen Wertmarke meine frage ist nun, im text steht nur was von Rollstuhlfahrern mit dem B im Ausweis und Begleitpersonen, darf ich dann nun trotzdem auch umsonst fahren weil ich kein B habe und nicht im Rollstuhl sitz

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    • Timo sagte:

      Moin Hendrik,

      leider nein. Die SCIC NRT behandeln ausdrücklich nur die Beförderung von Rollstuhlfahrern, Blinden und Blindenführhunden. Für andere Behinderungsarten gibt es leider kein europäisches Abkommen.

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  9. Lutz sagte:

    In den Ausführungen dieser Website geht es um die Frage der kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson. Wie aber sieht es mit der schwerbehinderten Person selbst aus? Mich irritiert nämlich der Hinweis darauf, dass eine Rückfahrkarte im Ausstellungsland des Ausweises gekauft werden muss. Konkret geht es um die Schweiz, genauer die Verbindung Konztanz-Zürich und den ÖPNV in Zürich.

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    • Timo sagte:

      Der Rollstuhlfahrer selbst zahlt den regulären Fahrpreis, wie auch im Fernverkehr der DB. Im Züricher ÖPNV erhältst du keine Vergünstigungen, sondern nur auf der Anreise mit der DB und der SBB von Deutschland zu deinem Zielort in der Schweiz und der entsprechenden Rückreise. Die Fahrkarten müssen für beide Strecken bei der DB gekauft werden, für die Begleitperson wird eine Freifahrkarte für die beiden Fahrten ausgestellt.

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      • Léon Chamäleon sagte:

        Bei mir liegt das Merkzeichen B nicht vor – jedoch unentgeltliche
        Beförderung im ÖPNV wegen 100 GdB, Gl und H im Ausweis. Meine Frage wäre
        nun: Gilt die kostenfreie Fahrt in den o. g. Nachbarstaaten, wo die
        Begleitperson umsonst mitreisen darf, ebenfalls für den Behinderten
        selbst im NAHVERKEHR? Ich plane nämlich, zuerst von Heidelberg nach Wien zu fahren (hier kostenpflichtig mit ICE) und
        dann am nächsten Tag von Wien Hbf nach Keszthely (Ungarn, via Nahverkehr). Würde mich
        über eine Antwort freuen!

        Falls
        ich jedoch von Heidelberg nach Wien doch mit dem ÖPNV fahren sollte:
        Muss ich dann ab der Grenze zahlen oder nicht, weil es eine Verbindung
        mit der DB ist?

        Viele Grüße! :-)

        Léon

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  10. elli sagte:

    kann mir vieleicht jemand helfen ich habe 100% und ein G in meinem ausweis würde gerne mit meiner tochter nach holland fahren wird da der ausweis anerkant oder wie weit kann ich mit meinem ausweis über die grenze fahren

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    • Timo sagte:

      Rollstuhlfahrer mit Merkzeichen B können eine Begleitperson kostenlos in der niederländischen Staatsbahn mitnehmen.
      Voraussetzung: Die Reise wird in Deutschland gebucht, und der Anfangs- bzw. der Endbahnhof liegen in Deutschland. Die Deutsche Bahn stellt für den niederländischen Fahrtabschnitt eine kostenlose Fahrkarte für die Begleitperson aus. Fahrten ausschließlich innerhalb von Holland dagegen müssen regulär bezahlt werden.

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  11. george sagte:

    hallo zusammen! ich hab das problem immer noch nicht verstanden. man kann in benelux also als behinderter nicht umsonst di bahn nutzen? in belgien und in hollan sei nur der begleiter kostenfrei!ich habe 100% und merkzeichen b +g wer weiss da becheid ? danke euch

    Antworten
  12. watsi sagte:

    hallo, danke für die infos auf dieser seite; meine frage bezieht sich darauf, dass es, obwohl europa doch als zusammengehörig angesehen werden möchte, es solche unterschiede gibt und z.b. KEINE vergünstigungen für den schwerbehinderten selbst vorgesehen sind. es ist fakt, dass behinderung die betroffenen oftmals auch finanziell stark belastet oder bei früher behinderung erst garnicht zu einer finanziell gesicherten existenz kommen lässt.
    gibt es deshalb schon bemühungen von verbänden, den parteien oder politisch denkenden betroffenen irgendwelche initiativen, die auf handlungsbedarf aufmerksam machen, und an deren bemühungen mensch sich anhängen könnte?

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  13. Jutta sagte:

    Salut, ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 100 % und außerdem aG…mit einer Wertmarke.
    In Deutschland darf ich also Busse und Metros kostenlos benutzen..
    Wie ist es im Ausland, insbesondere Frankreich….Paris?

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    • Timo sagte:

      Hi, im Ausland sind solche Vergünstigungen regelmäßig nicht vorgesehen. Es gibt einzelne Verkehrsbetreiber im Ausland, die Rollstuhlfahrer generell vergünstigt oder kostenlos befördern, Paris gehört aber m.W. nicht dazu.

      Antworten

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