In Deutschland gehört der blaue Parkausweis für Schwerbehinderte zu den wichtigsten Dokumenten, um deutliche Erleichterungen beim Parken zu erhalten. Seit einigen Jahren gibt es allerdings noch einen weiteren Ausweis, der ebenfalls einige Sonderrechte beim Parken mit sich bringt: die orange Parkerleichterung für Behinderte, im Amtsdeutsch “Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter (Gleichstellung)” genannt. Hier erklärt Mobilista.eu, wer den orangen Parkausweis bekommt, wie er beantragt wird und welche Sonderrechte er dem jeweiligen Inhaber einräumt. Das Allerwichtigste aber gleich vorweg: die orange Parkerleichterung für Behinderte berechtigt NICHT zum Parken auf ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen! Weiterlesen
Beiträge
Der Parkausweis für Behinderte gehört zweifelsfrei zu den begehrtesten Dokumenten in Deutschland. Allein die Berechtigung zum Parken auf Rollstuhl-Parkplätzen weckt bei vielen Autofahrern Begierden, hinzu kommt eine ganze Reihe an weiteren Begünstigungen. Doch wie wird der Parkausweis für Behinderte beantragt, wem steht er zu, und wo sind die Grenzen der Sonderbefugnisse, die Besitzern des Schwerbehinderten-Parkausweises zugestanden werden? Im Nachfolgenden gibt es eine Übersicht über den Antrag auf einen Parkausweis für Behinderte, über zuständige Stellen und Voraussetzungen sowie über den Umfang der Sondergenehmigung.
Dieser Artikel befasst sich mit dem einzigen Dokument, das zum Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen/Rollstuhl-Parkplätzen berechtigt: dem blauen Parkausweis für Behinderte nach dem Modell der Europäischen Union.
Die orange Parkerleichterung wird in einem weiteren Artikel besprochen – wichtig aber: sie berechtigt ausdrücklich NICHT zum Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen! Weiterlesen