Heimbeatmung und Flugreisen – was es beim Fliegen zu beachten gibt

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Heimbeatmungsgerät ResMed VS Ultra
Heimbeatmungsgerät ResMed VS Ultra

ResMed VS Ultra (public domain)

Im Zeitalter der Mobilität gibt es nur noch wenige Grenzen. Während Fliegen für Rollstuhlfahrer mittlerweile praktisch problemlos möglich ist, stoßen gerade heimbeatmete Menschen leicht an Grenzen. Und bei Flugreisen gibt es für sie einiges zu beachten, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Mobilista.eu hat Experten befragt, welche Vorbereitungen unbedingt getroffen werden sollten, denn im Flugzeug herrschen vollkommen andere Druckverhältnisse als auf dem Boden. Und für Patienten, die intermittierend oder ständig häuslich beatmet werden, können Fehler hier lebensgefährliche Folgen haben.

Einleitung, Grundlagen

Für lungen- oder muskelkranke Menschen mit Heimbeatmung ist Fliegen grundsätzlich möglich – wenn auch mit Ausnahmen. Denn mit steigender Höhe nimmt der Luftdruck ab, wodurch das Atmen schwerer fällt und der Sauerstoff-Partialdruck in der Lunge sinkt. Am Boden herrscht ein (Norm-)Druck von 1.024hPa, während auf Reiseflughöhe von 11.000 Metern nur noch ein Außendruck von 226hPa herrscht. Der Kabinendruck wird zwar durch Luft, die an den Triebwerken abgezapft und aufbereitet wird, erhöht, beträgt aber durchschnittlich dennoch nur etwa 700-800hPa – deutlich weniger als auf Meeresniveau also. Der Luftdruck in der Kabine entspricht ungefähr dem atmosphärischen Druck in 2.500 Metern Höhe. Bereits gesunde Menschen können gerade auf Langstreckenflügen durchaus die Folgen spüren: Abgeschlagenheit, Müdigkeit, zufallende Ohren sind mögliche Folgen. Menschen mit Atmungsschwierigkeiten können bei dieser Höhe bereits Atemnot bekommen. Wichtig dabei: auch wenn der Kabinendruck teilweise regulierbar ist, ist es nicht möglich, ihn weiter anzuheben, da sich sonst die Flugzeughülle zu stark aufblähen könnte.

Vorbereitungen

Wenn heimbeatmete Menschen eine Flugreise antreten möchten, aber noch keine Flugerfahrung besitzen, sollten sie sich zunächst unbedingt an ihren behandelnden Pneumologen oder ihr Beatmungszentrum wenden. Denn zur Beurteilung, ob ein Patient überhaupt flugtauglich ist, müssen dem Arzt die Grunderkrankungen und Therapiepläne bekannt sein. Es gibt Ausschlusskriterien für Flugreisen – dazu gehören beispielsweise Lungenemphyseme, also Luftblasen innerhalb der Lunge. Denn die Luft dehnt sich unter dem sinkenden Kabinendruck aus, sodass Luftansammlungen innerhalb des Körpers gefährliche Folgen bis hin zum Pneumothorax, also einem Kollabieren eines oder beider Lungenflügel, zur Folge haben können. Auch erkältete Menschen sollten grundsätzlich von Flugreisen absehen – auch, wenn sie nicht lungenkrank sind: wenn die Nasenflügel und die Eustachi-Röhre zuschwellen, ist ein Druckausgleich nicht mehr möglich, sodass sich Luft innerhalb der Nasennebenhöhlen ausdehnen kann. Hinzu kommt, dass sich aufgrund der Luftumwälzung im Flugzeug Krankheitserreger sehr schnell in der Kabine ausbreiten und verteilen können, was insbesondere immunschwache Menschen bedenken müssen.

Egal, ob nur nachts oder ständig beatmet: heimbeatmete Menschen sollten grundsätzlich ihr Beatmungsgerät mit in die Kabine nehmen! Auch ein eventuell vorhandenes Pulsoxymeter macht in der Tasche durchaus Sinn. Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vorab über das Beatmungsgerät informiert ist. Sofern kein Sauerstoff angeschlossen ist, gibt es hier überhaupt keine Probleme – Sauerstoffkonzentratoren können bei entsprechender Kennzeichnung und Anmeldung teilweise ebenfalls mit an Bord, müssen teils aber auch gemietet werden: Die Lufthansa beispielsweise vermietet für diesen Fall Wenoll-Sauerstoffsysteme an Passagiere, die mit sehr hohen Mietpreisen allerdings ordentlich ins Budget fallen. Wer kein Beatmungsgerät mit integriertem Akku besitzt oder länger fliegt, als die Akkulaufzeit hergibt (wichtiger Tipp: vorab mit Zeitmessung testen, niemals auf Herstellerangaben verlassen!), benötigt an Bord Strom. Auch hierüber muss die Fluggesellschaft Bescheid wissen. Bei Beatmungspatienten, die kanüliert und auch absaugpflichtig sind, besteht die Möglichkeit, dass Fluggesellschaften aus Sicherheitsgründen den Transport ablehnen – in diesem Fall müssen die Beförderungsbedingungen genau geklärt werden.

Zu beschaffende Unterlagen

Damit ein elektrisches Gerät an Bord betrieben werden darf, muss eine FAA-Konformitätserklärung vorliegen und mitgeführt werden – der Hersteller des Beatmungsgerätes beziehungsweise der zuständige Vertriebspartner beraten ihre Kunden vor Flugreisen über notwendige Unterlagen und organisieren diese. Bei dieser Gelegenheit empfiehlt es sich auch, den Versorger über die geplante Reise zu informieren und anzufragen, ob es am geplanten Reiseziel notfalls einen Ansprechpartner für das jeweilige Beatmungsgerät gäbe, wenn damit Probleme auftreten sollten.

An Bord / Notfallmanagement

Während des Starts und der Landung gilt zwar ein generelles Verbot für elektronische Geräte, allerdings nicht ohne Einschränkungen, erklärte uns auf Anfrage Jörg Handwerg von der Pilotenvereinigung Cockpit:

Das Betriebsverbot gilt nicht für medizinisch notwendige Geräte, weder Herzschrittmacher, noch Sauerstoffversorgungsgeräte, insofern notwendig fallen unter dieses Betriebsverbot. Sowieso wurden gerade die Betriebsverbote von elektronischen Geräten während des Starts und der Landung in den USA weitgehend aufgehoben. Es ist zu erwarten, dass die Europäische Regulierungsbehörde bald nachzieht.

Heimbeatmungsgeräte können daher also jederzeit genutzt werden, wenn nötig. Zudem gibt es an Bord jeden Flugzeugs Sauerstoff für den Notfall. Hier sind die Kapazitäten allerdings unter Umständen recht gering, sodass eine Notlandung im Ernstfall nicht ausgeschlossen werden kann.

Fazit

Fliegen ist auch für heimbeatmete Menschen möglich. Die Grenzen sind hier allerdings enger gesteckt, und der behandelnde Arzt sollte unbedingt involviert werden. Zudem gilt es einige Vorbereitungen zu treffen, damit die Flugreise nicht wegen der Heimbeatmung ins Wasser fällt. Und: jeder beatmete Patient sollte sein Beatmungsgerät immer mit in die Kabine nehmen! Neben den möglichen Komplikationen auf Reiseflughöhe kommt hier nämlich ein weiterer Aspekt hinzu: der Versicherungsschutz. Moderne Heimbeatmungsgeräte kosten fünfstellige Summen, die meist nicht von der Gepäckversicherung der Airlines abgedeckt sind – im Schadensfall kann unter Umständen der Besitzer dafür haftbar gemacht werden. Hinzu kommt der enorme logistische Aufwand für eine Ersatzbeschaffung, sollte ein Beatmungsgerät tatsächlich beschädigt werden oder abhanden kommen am Reiseziel…

Schlusswort und Dank

Die ersten Recherchen für diesen Artikel zeigten schnell, dass die Thematik sehr komplex würde. Alle Eventualitäten können hier auch nicht beleuchtet werden, dennoch waren mir mehrere Ärzte, eine Pilotin sowie die Pressestelle der Pilotenvereinigung Cockpit bei der Beantwortung meiner Fragen behilflich.
Besonderer Dank geht an Jörg Handwerg von der Pilotenvereinigung Cockpit, Dr. Simone Rosseau von der Charité Berlin (CABS) sowie Dr. Lorenz Nowak von der Asklepios Fachklinik München-Gauting für die Mithilfe bei den Recherchen! Ohne diese Experten wäre dieser Artikel nicht möglich gewesen.

[stextbox id=”beatmung”]Dieser Artikel gehört auch zur Themenseite “Heimbeatmung und Schlafapnoe”. Suchen Sie weitere Informationen, besuchen Sie die Themenseite – hier klicken.[/stextbox]

2 Kommentare
  1. Thomas sagte:

    Dieser Bericht hilft sicher bei Fragen zum Thema Fliegen mit Beatmung weiter. Herzlichen Dank dafür. Das einzige was mir persönlich im Bericht fehlt, ist der Hinweis darauf, dass die Medical Groups der Fluggesellschaften auch bei Beantwortung der Fragen des beatmeten Fluggastes, zur Verfügung stehen. Auch was den Medizinischen Fragebogen an geht, der vor dem Flug der Gesellschaft vorliegen muss. Die letzte Entscheidung ob der beatmete Fluggast mitfliegen darf, trifft übrigens der Flugkapitän vor dem Abflug. Das ist zumindest die Aussage der Med. Group von Lufthansa.
    LG Thomas

    Antworten
  2. Mirco Mengel sagte:

    Ich habe mich vor ein paar Jahren ebenfalls mit dieser Thematik beschäftigt und bin da auch auf ein sehr komplexes Thema gestossen. Sie finden hierzu sehr wenig Informationen, da die Fluggesellschaften, diese nicht so öffentlich preisgeben. Nachwievor dürfte es für dauerbeatmete Patienten, die während Start und Landung sowie bei Turbolenzen nicht spontan atmen können, schwierig sein, zu fliegen. Auf aktueller Nachfrage bei einer Bekannten, die bei einer deutschen Fluggesellschaft arbeitet, dürfen dort diese Patienten nicht fliegen. Dementsprechend unterstehen deutsche Fluggesellschaften auch nicht der FAA sondern dem LBA. Man muss also schon im Vorfeld sehen, mit welcher Fluggesellschaft man vereisen möchte. Hinzu kommt, was mein Vorredner schon geschrieben hat, dass in solchen Fällen ein sog. MEDIF ausgefüllt werden muss und der medizinische Dienst der Fluggesellschaft dann entscheidet, ob die beatmete Person wirklich fliegen darf. Der Hausarzt muss eine Flugunbedenklichkeit attestieren, dem liegen oftmals Untersuchungen zu Grunde, z.B. ein Lungenfunktionstest. Das Beatmungsgerät muss für den Flugverkehr sein, z.B.; die LegendAir darf nicht mitgenommen werden, da sie nicht ausreichend internen Akku besitzt und der externe Akku im Flugverkehr nicht genutzt werden darf. Sie müssen ausreichend Akkus mitnehmen, denn Strom wird nicht in jedem Flieger gestellt. Das auch hier nur einmal grob angerissen, denn es gibt da nachwievor viele Hindernisse und eine Menge zu organisieren.
    Und wie schon erwähnt, in letzter Instanz entscheidet der Pilot, selbst, wenn sie alle Bescheinigungen erbracht haben. Aber ist in der Regel das MEDIF genehmigt, entscheidet selten ein Pilot dagegen.

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