Wir widmen uns einem weiteren Kapitel an geldwerten Leistungen, die zahlreichen Menschen mit Behinderungen zustehen – und von denen nur die wenigsten etwas wissen. Dabei gab es bereits 1997 ein Grundsatzurteil, nach dem Krankenkassen ihren Mitgliedern die Stromkosten für verordnete Hilfsmittel erstatten müssen. Interessant ist das insbesondere für heimbeatmete Menschen – und in vielen Fällen kann sich der heimische Gerätepark aus Medizintechnik auf imposante Größe anhäufen, die sich auch in der Stromrechnung niederschlägt. Die gute Nachricht: ihr könnt euch euer Geld zurückholen! Wie die Stromkosten für Beatmung, Absaugpumpen, E-Rollstuhl und andere Hilfsmittel erstattet werden, erklären wir hier. Weiterlesen