Wer Pflegegeld bezieht, kennt ihn zur Genüge: den Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst, der mehrmals jährlich stattfinden muss, damit die Pflegekasse weiterhin das Pflegegeld überweist. In nicht wenigen Fällen wird er als lästige Pflicht wahrgenommen – und das nicht einmal zu Unrecht. Denn die “Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche”, die im Jahr 2003 von Vertretern der Versicherern zusammen mit Vertretern einiger Wohlfahrts- und Pflegeverbände ausgearbeitet haben und in denen Rahmenbedingungen für den wiederkehrenden Beratungseinsatz festgelegt werden, sind extrem schwammig. Zudem scheitert die Qualität der Beratungsgespräche häufig noch an einem ganz anderen Detail. Weiterlesen