MRT: Das Kernspin und der Rollstuhl
Die Magnetfelder, die beim MRT aufgebaut werden, egal ob durch einen Dauermagnet oder einen Elektromagneten, erfordern grundsätzlich einige Vorsicht. Metallische eisenhaltige Gegenstände sind in Untersuchungsräumen generell streng verboten, weil sie durch das Magnetfeld angezogen werden. Das betrifft nicht nur medizinisches Zubehör wie Nierenschalen, Instrumente, Ständer, Wagen und andere Gegenstände, die es in speziellen Ausführungen für das MRT gibt, sondern auch Transfermittel. Rollstühle haben meist zumindest eine eisenhaltige Achse, weshalb sie im Regelfall nicht in den Untersuchungsraum gebracht werden können.
Als eine der bekannten Alternativen gibt es MRT-taugliche Transferstühle aus Kunststoff – gerade in Arztpraxen und Ambulanzen sind diese aber meist nicht vorhanden. Ein möglicher Ersatz wären Röntgenliegen aus nicht-magnetischem Material, die häufig in Kliniken anzutreffen sind, allerdings dürfen viele Kliniken heute keine ambulanten Patienten mehr aufnehmen, weil sie keine Ambulanz-Zulassung besitzen. Rollstuhlfahrer werden so in eine extrem schwierige Situation gebracht, wenn sie nicht wenigstens einige Schritte mit Hilfen bewältigen können.
Abhilfe könnte aus dem Rettungsdienst-Bereich kommen. Hier bieten sich gleich mehrere mögliche Hilfsmittel an, um Patienten ins MRT zu transferieren: die üblichen Rettungsdienst-Tragen sind aus Aluminium und können genutzt werden, um Patienten sicher in den Untersuchungsraum zu bringen, dort direkt auf die Liege umzulagern und nach der Untersuchung wieder abzuholen. Wenn kein Krankentransport verordnet werden kann, gibt es allerdings mehrere einfache Hilfsmittel, die Arztpraxen selbst kostengünstig und platzsparend beschaffen können: den Tragering, mit dem Patienten einfach im Sitzgriff in den Raum transferiert werden können, sowie ein Rettungstuch aus Kunststoff oder Baumwolle. Zwar stellen beide Varianten einen Kompromiss dar, sind aber wenigstens eine Lösung, bevor ein Patient aufgrund seines Rollstuhls nicht im MRT untersucht werden kann und so seine Diagnostik eingeschränkt wird.
Das MRT abzuschalten stellt die einzige nicht-praktikable Option dar – denn anders als bei den anderen gängigen Bildgebungsverfahren ist der Start eines Magnetresonanztomografen extrem zeitaufwändig und kann sich über etliche Stunden hinziehen, einige Geräte erfordern hierfür sogar den Einsatz eines Technikers. Die Kosten, die sich so inklusive Zeitausfall schnell auf fünfstellige Summen belaufen können, sind kaum zu kompensieren – weshalb auch der Not-Aus-Schalter in MRTs meist bestens gesichert ist, um sicherzustellen, dass er wirklich nur bei Gefahr für Leib und Leben verwendet wird.
Weiteres Augenmerk muss in MRT grundsätzlich auch auf mögliche Implantate gerichtet werden. Das Problem an Implantaten beim MRT ist weniger – wie oft vermutet -, dass sie aus dem Körper gerissen werden könnten, sondern viel mehr, dass sich Metall in Magnetfeldern stark erhitzen kann, was nicht nur zu Schmerzen, sondern auch zu Schäden am umliegenden Gewebe führen kann. Hinzu kommt, dass auch Titan Bildartefakte verursachen kann, zumindest wenn es im Untersuchungsbereich liegt. Ebenso tabu im MRT sind Schrittmacher, implantierte Pumpen, Neurostimulatoren, Cochlea-Implantate und einige weitere.
Das MRT wird häufig aufgrund der nicht vorhandenen Strahlenbelastung bevorzugt. Viele Bildgebungen können allerdings, wenn eine MRT-Untersuchung nicht möglich ist, alternativ auch im Computertomographen (CT) durchgeführt werden. Hier stellt sich auch für Rollstuhlfahrer die Transferfrage nicht, denn das CT arbeitet im Gegensatz zum MRT nicht mit Magnetfeldern.
Fazit: Für Rollstuhlfahrer sind MRT-Untersuchungen grundsätzlich komplizierter als für gehfähige Menschen. Grundsätzlich sind sie nicht ausgeschlossen, der Transfer zum Gerät hin erfordert allerdings einige Kompromisse sowohl seitens des Patienten als auch des medizinischen Personals.
Fachberatung: Dr. M. Hermann, FA radiologische Diagnostik
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