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Je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben Menschen mit Behinderung unterschiedliche Ansprüche.
Die nachfolgende Tabelle splittet auf, welches Merkzeichen zu welchen Ansprüchen führt.

Merkzeichen und Ansprüche

MerkzeichenAnspruchRechtsgrundlage
GUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung§§ 145 – 147 SGB IX
§ 3a Abs 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz
0,30 Euro je km Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB > 50/60§ 9 Abs 2 EStG
900 Euro zusätzliche Werbungskostenpauschale oder 0,30 Euro je km für Privatfahrten§ 33 EStG
Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 v. H.§ 23 Abs 1 BSHG
BUnentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr§§ 145 – 147 SGB IX
Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und AirBerlinGeschäftsbedingungen
Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen im internationalen Eisenbahnverkehr (Start oder Ziel in Deutschland)SCIC-NRT
aGUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr§§ 145 – 147 SGB IX
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung§ 3a Abs 1 Kfz-Steuergesetz
Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 Euro je km = 4.500 Euro§ 33 EStG
In vielen Gemeinden, Städten und Landkreisen kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung§ 46 Abs 1 StVO
HUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr§§ 145 – 147 SGB IX
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung§ 3a Abs 1Kfz-Steuergesetz
3 700 Euro Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung§ 33b EStG
In vielen Gemeinden Befreiung von der HundesteuerSatzungen der Gemeinde und Städte
Gewährung von Pflegezulage nach dem BVG§ 35 BVG
Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.SGB XI, BSHG
RFBefreiung von der Rundfunkgebührenpflicht§ 1 BefrVO
Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 6,94 Euro netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
BlUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr§§ 145 – 147 SGB IX
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 Euro netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
3 700 Euro Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung
Gewährung von Pflegezulage der Stufe III nach BVG
Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen
Portofreie Beförderung v. Blindensendungen
Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im internationalen EisenbahnverkehrSCIC-NRT
Gewährung von Blindengeld§§ 145–147 SGB IX
GlUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung§ 3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz
Rechtsansprüche je nach Merkzeichen der Behinderung

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Je nach Grad der Behinderung (GdB) haben Menschen mit Behinderung unterschiedliche Ansprüche.
Die nachfolgende Tabelle splittet auf, welcher GdB zu welchen Ansprüchen führt.

GdB und Ansprüche

GdBAnspruchRechtsgrundlage
20Behindertensport Teilnahme§ 29 Abs. 1 Nr. 4 f SGB I
30Gleichstellung mit Schwerbehinderten, falls behinderter Arbeitnehmer anders keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen kann§ 2 Abs. 3 SGB IX
Kündigungsschutz bei Gleichstellung§ 2 Abs. 3 SGB IX
Steuerfreibetrag 310 Euro§ 33b EStG
Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach BVG§ 36 GrStG
40Steuerfreibetrag 430 Euro§ 33b EStG
50Schwerbehinderteneigenschaft§ 2 Abs. 2 SGB IX
Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung§§ 81, 122 SGB IX
Kündigungsschutz§§ 85 ff SGB IX
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben§ 102 SGB IX
Freistellung von Mehrarbeit§ 124 SGB IX
Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche§ 125 SGB IX
Steuerfreibetrag 570 Euro§ 33b EStG
Schutz bei Wohnungskündigung§§ 556a, 564b BGB
Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60§ 42 Abs. 4 BBG, Art. 56 Abs. 5 BayBG
Altersrente mit 60/63§§ 37, 236a SGB VI
Besondere Fürsorge im öffentl. DienstFürsorgeerlass FMBek. v. 8.8.90
Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätigez.B. § 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-VO
924 Euro Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe§ 33a Abs. 3 EstG
Abzug eines Freibetrages von 2 100 Euro bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, wenn gleichzeitig Pflegedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI vorliegt§ 24 Wohnraumförderungsgesetz
1 200 Euro Freibetrag beim Wohngeld, wenn gleichzeitig Pflegedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI vorliegtWohngeldgesetz i.d.F. v. 1.2.93
Ermäßigung bei KurtaxeSatzung des jeweiligen Kurorts
60Steuerfreibetrag 720 Euro§ 33b EstG
70Steuerfreibetrag 890 Euro§ 33b EStG
900 Euro zusätzliche Werbungskostenpauschale oder 0,30 Euro je km für Privatfahrten mit Merkzeichen G§§ 9 Abs. 2, 33 EStG
80Steuerfreibetrag 1.060 Euro§ 33b EStG
900 Euro zusätzliche Werbungskostenpauschale oder 0,30 Euro je km für Privatfahrten§ 33 EStG
1 500 Euro Freibetrag beim Wohngeld, wenn gleichzeitig Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI vorliegtWohngeldgesetz i.d.F. v. 11.04.2000
Abzug eines Freibetrages von 4 500 Euro bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung§ 24 Wohnraumförderungsgesetz
90Steuerfreibetrag 1 230 Euro§ 33b EStG
Freibetrag beim Wohngeld, wenn gleichzeitig Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI vorliegtWohngeldgesetz i.d.F. v. 13.09.2001
100Steuerfreibetrag 1 420 Euro§ 33b EStG
1 500 Euro Freibetrag beim WohngeldWohngeldgesetz i.d.F. v. 13.09.2001
Abzug eines Freibetrages von 4 500 Euro bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung§ 24 Wohnraumförderungsgesetz
Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG
Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. SparbeträgeWohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz
Rechtsansprüche gestaffelt nach Grad der Behinderung (GdB)

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