Auf dieser Themenseite erfahren Menschen mit Behinderungen alles rund um das Parken mit Behinderung. Für Menschen mit Behinderung, deren Behinderung durch das Versorgungsamt anerkannt wurde, gibt es eine ganze Reihe von Parkerleichterungen im öffentlichen Verkehrsraum – sei es der altbekannte europäische blaue Parkausweis für Schwerbehinderte, die orange Parkerleichterung für Behinderte (Gleichstellung) oder die Reservierung von personenbezogenen Schwerbehinderten-Parkplätzen.
Auf folgenden Seiten gibt es alles rund um den Antrag, das Genehmigungsverfahren, Rechte und Pflichten in Verbindung mit Parken für Schwerbehinderte:
Parkausweis für Behinderte – Beantragen, Rechte und PflichtenAlles rund um die Kriterien, die zum Beantragen des europäischen Parkausweises für Schwerbehinderte erfüllt sein müssen, Antrag, Rechte und Pflichten.
Orange Parkerleichterung für Behinderte – Antrag, Rechte und Pflichten
Alles rund um die Kriterien, die zum Beantragen des europäischen Parkausweises für Schwerbehinderte erfüllt sein müssen, Antrag, Rechte und Pflichten.
Habe eine Behinderung von 80% seit 1978. Oberschenkelamputiert. Seit 2014 habe ich einen Herzschrittmacher und kann keine größeren Strecken mehr laufen. Besitze den Behinderten-Ausweis Merkzeichen G. Wie und wo kann ich das Merkzeichen a.G erhalten ich eine Behinderten Parkscheibe? Seit vergangenen Jahr leidet meine Frau an einen schweren Krebsleiden. Auch für sie sind größere Strecken ein Problem.
Hallo, mein Name ist Klaus.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit dem GdB von 50% auf Herz und Lunge mit Markenzeichen G.
Habe ich das einen Anspruch auf den orangen Parkausweiß wegen der Luftnot?