Infothek: Ansprüche von Menschen mit Behinderungen nach Merkzeichen

Je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben Menschen mit Behinderung unterschiedliche Ansprüche.
Die nachfolgende Tabelle splittet auf, welches Merkzeichen zu welchen Ansprüchen führt.

Merkzeichen und Ansprüche

MerkzeichenAnspruchRechtsgrundlage
GUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung§§ 145 – 147 SGB IX
§ 3a Abs 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz
0,30 Euro je km Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB > 50/60§ 9 Abs 2 EStG
900 Euro zusätzliche Werbungskostenpauschale oder 0,30 Euro je km für Privatfahrten§ 33 EStG
Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 v. H.§ 23 Abs 1 BSHG
BUnentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr§§ 145 – 147 SGB IX
Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und AirBerlinGeschäftsbedingungen
Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen im internationalen Eisenbahnverkehr (Start oder Ziel in Deutschland)SCIC-NRT
aGUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr§§ 145 – 147 SGB IX
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung§ 3a Abs 1 Kfz-Steuergesetz
Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 Euro je km = 4.500 Euro§ 33 EStG
In vielen Gemeinden, Städten und Landkreisen kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung§ 46 Abs 1 StVO
HUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr§§ 145 – 147 SGB IX
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung§ 3a Abs 1Kfz-Steuergesetz
3 700 Euro Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung§ 33b EStG
In vielen Gemeinden Befreiung von der HundesteuerSatzungen der Gemeinde und Städte
Gewährung von Pflegezulage nach dem BVG§ 35 BVG
Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.SGB XI, BSHG
RFBefreiung von der Rundfunkgebührenpflicht§ 1 BefrVO
Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 6,94 Euro netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
BlUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr§§ 145 – 147 SGB IX
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 Euro netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
3 700 Euro Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung
Gewährung von Pflegezulage der Stufe III nach BVG
Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung
In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen
Portofreie Beförderung v. Blindensendungen
Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im internationalen EisenbahnverkehrSCIC-NRT
Gewährung von Blindengeld§§ 145–147 SGB IX
GlUnentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung§ 3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz
Rechtsansprüche je nach Merkzeichen der Behinderung

[stextbox id=”info” caption=”Infothek”]Dieser Artikel ist Bestandteil der Infothek für Menschen mit Behinderungen. Die Mobilista-Infothek ist eine Datensammlung rund um Behinderung – hier klicken, um zur Infothek zu gelangen.[/stextbox]

2 Kommentare
  1. Nadja Stuchlick sagte:

    Hallo, ich finde es gut, dass Ihr Euch die Arbeit macht, die Nachteilsausgleiche übersichtlich aufzulisten, wollte aber anmerken, dass das Merkzeichen RF nicht (mehr) automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit.

    Antworten
  2. Leykamm Andreas sagte:

    Habe eine Frage zum Parkausweis für Behinderte: Ich bin 100 % Schwerstbehindert und habe einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen: G; aG; H; RF. Habe auch einen Parkausweis für Schwerbehinderte. Meine Eltern haben je ein Auto, mit dem ich abwechselt gefahren werden muss (Rollstuhl-Basketball-Training, Zahnarzt, Frisör, Kirchgang, Masseur, Schwimmbad, usw.) Jetzt am letzten Mittwoch waren meine Eltern und ich mit dem PKW meines Vaters unterwegs und haben den PKW auf einen Behindertenparkplatz geparkt, jedoch keinen Parkausweis dabei, welcher im Auto meiner Mutter lag. Die Polizei hat eine Verwarnung ausgestellt, wobei wir die Polizei noch auf dem Parkplatz antraffen. Diese erklärte uns, dass man bei seiner zuständigen Behörde doch einen zweiten Parkausweus für Behinderte beantragten könnte, was wir auch taten. Die zuständige Verwaltung sagte aber, dass nur ein Parkausweis für Behinderte je Haushat ausgestellt wrden dürfte. Wer kennt hierzu die Rechtslage? Übrigens die Verwarnung wurde zurückgenommen.
    Email: alfred.leykamm@web.de (Email meines Vaters)

    Antworten

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