Infothek: Ansprüche von Menschen mit Behinderungen nach Merkzeichen
Je nach Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben Menschen mit Behinderung unterschiedliche Ansprüche.
Die nachfolgende Tabelle splittet auf, welches Merkzeichen zu welchen Ansprüchen führt.
Merkzeichen und Ansprüche
Merkzeichen | Anspruch | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
G | Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung | §§ 145 – 147 SGB IX § 3a Abs 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz |
0,30 Euro je km Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB > 50/60 | § 9 Abs 2 EStG | |
900 Euro zusätzliche Werbungskostenpauschale oder 0,30 Euro je km für Privatfahrten | § 33 EStG | |
Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 v. H. | § 23 Abs 1 BSHG | |
B | Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr | §§ 145 – 147 SGB IX |
Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und AirBerlin | Geschäftsbedingungen | |
Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen im internationalen Eisenbahnverkehr (Start oder Ziel in Deutschland) | SCIC-NRT | |
aG | Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr | §§ 145 – 147 SGB IX |
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung | § 3a Abs 1 Kfz-Steuergesetz | |
Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 Euro je km = 4.500 Euro | § 33 EStG | |
In vielen Gemeinden, Städten und Landkreisen kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen | ||
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung | § 46 Abs 1 StVO | |
H | Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr | §§ 145 – 147 SGB IX |
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung | § 3a Abs 1Kfz-Steuergesetz | |
3 700 Euro Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung | § 33b EStG | |
In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer | Satzungen der Gemeinde und Städte | |
Gewährung von Pflegezulage nach dem BVG | § 35 BVG | |
Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw. | SGB XI, BSHG | |
RF | Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht | § 1 BefrVO |
Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 6,94 Euro netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist | ||
Bl | Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr | §§ 145 – 147 SGB IX |
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung | ||
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht | ||
Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 Euro netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist | ||
3 700 Euro Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung | ||
Gewährung von Pflegezulage der Stufe III nach BVG | ||
Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw. | ||
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung | ||
In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer | ||
Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen | ||
Portofreie Beförderung v. Blindensendungen | ||
Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im internationalen Eisenbahnverkehr | SCIC-NRT | |
Gewährung von Blindengeld | §§ 145–147 SGB IX | |
Gl | Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung | § 3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz |
[stextbox id=”info” caption=”Infothek”]Dieser Artikel ist Bestandteil der Infothek für Menschen mit Behinderungen. Die Mobilista-Infothek ist eine Datensammlung rund um Behinderung – hier klicken, um zur Infothek zu gelangen.[/stextbox]
Hallo, ich finde es gut, dass Ihr Euch die Arbeit macht, die Nachteilsausgleiche übersichtlich aufzulisten, wollte aber anmerken, dass das Merkzeichen RF nicht (mehr) automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit.
Habe eine Frage zum Parkausweis für Behinderte: Ich bin 100 % Schwerstbehindert und habe einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen: G; aG; H; RF. Habe auch einen Parkausweis für Schwerbehinderte. Meine Eltern haben je ein Auto, mit dem ich abwechselt gefahren werden muss (Rollstuhl-Basketball-Training, Zahnarzt, Frisör, Kirchgang, Masseur, Schwimmbad, usw.) Jetzt am letzten Mittwoch waren meine Eltern und ich mit dem PKW meines Vaters unterwegs und haben den PKW auf einen Behindertenparkplatz geparkt, jedoch keinen Parkausweis dabei, welcher im Auto meiner Mutter lag. Die Polizei hat eine Verwarnung ausgestellt, wobei wir die Polizei noch auf dem Parkplatz antraffen. Diese erklärte uns, dass man bei seiner zuständigen Behörde doch einen zweiten Parkausweus für Behinderte beantragten könnte, was wir auch taten. Die zuständige Verwaltung sagte aber, dass nur ein Parkausweis für Behinderte je Haushat ausgestellt wrden dürfte. Wer kennt hierzu die Rechtslage? Übrigens die Verwarnung wurde zurückgenommen.
Email: alfred.leykamm@web.de (Email meines Vaters)