Geldscheine
Geldscheine

Foto: Maik Meid/flickr.com (cc by 2.0)

Wussten Sie schon, dass Sie aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 1997 Anspruch auf Erstattung Ihrer Stromkosten haben, wenn Ihnen die Krankenkasse aufgrund ärztlicher Verordnung elektrisch betriebene Hilfsmittel zur Verfügung stellt?

Die Urteilsbegründung lautet wie folgt:

Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie. (BSG, Az. 3 RK 12/96)

Den wenigsten Patienten ist dies bekannt. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles darüber, wie Sie die Stromkosten für Ihre Hilfsmittel erstattet bekommen. Und zwar rückwirkend auf drei Jahre bei Erstantrag! Zuständig ist der Kostenträger des Hilfsmittels – im Normalfall also die Krankenkasse, bei Hilfsmitteln, die von der Berufsgenossenschaft gestellt werden, ist die BG der zuständige Ansprechpartner.

Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art Hilfsmittel es handelt. Anspruch auf Erstattung von Stromkosten haben Sie beispielsweise für (unvollständige Liste):

  • Elektrorollstühle bzw. Rollstühle mit elektrischem Zusatzantrieb (z.B. e-motion)
  • Beatmungsgeräte, Schlafapnoe-Geräte (CPAP)
  • Inhalatoren
  • Sauerstoffkonzentratoren
  • Trainingsgeräte wie Motomed
  • Absauggeräte
  • Monitore
  • und viele mehr!

Artikel zum Thema “Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse”

Geldscheine

Grundlagen zur Erstattung von Stromkosten durch die Krankenkasse

Bereits 1997 gab es ein Grundsatzurteil, nach dem Krankenkassen ihren Mitgliedern die Stromkosten für verordnete Hilfsmittel erstatten müssen. In vielen Fällen kann sich der heimische Gerätepark aus Medizintechnik auf imposante Größe anhäufen, die sich auch in der Stromrechnung niederschlägt. Die gute Nachricht: ihr könnt euch euer Geld zurückholen! Wie die Stromkosten für Beatmung, Absaugpumpen, E-Rollstuhl und andere Hilfsmittel erstattet werden, erklären wir hier.. Weiterlesen…

 

Euro-Münze mit Rettungsring

Musterschreiben zum Antrag auf Stromkostenerstattung

Bereits vor einiger Zeit hat Mobilista.eu erklärt, inwieweit Krankenkassen auch die Kosten für Strom, der für verordnete Hilfsmittel wie Rollstuhl (Elektro-Rollstuhl oder Hilfsantrieb wie E-Motion), Beatmung, Absaugung, Inhalator und dergleichen übernehmen. Wir zeigen, in welchen einfachen Schritten die Stromkostenerstattung bei der Krankenkasse beantragt wird und wie es weitergeht. Weiterlesen…

Nutzen Sie Ihre Chance und machen von Ihrem Recht Gebrauch. Der Antrag verläuft bei den meisten Krankenkassen einfach und unkompliziert.

MerkenMerken

1 Kommentar
  1. Gerd Bieker sagte:

    Ein Freund von mir ist privat krankenversichert. Die private Kasse übernimmt laut deren Vertrag die Kosten für das Schlafapnoegerät, weigert sich aber jetzt die Stromkosten zu übernehmen mit der Aussage das gelte nur für GKV. Wenn aber doch das Gerät übernommen wird gehören doch laut der gemeinsamen Richtlinien die Stromkosten dazu oder sehe ich das falsch??

    Antworten

Trackbacks & Pingbacks

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*